image_pdfimage_print

Antrag 2 zur 158. Vollversammlung: Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten

Dieser Antrag wurde zugewiesen.
ÖAAB, GLB; Türkis, KomIntern, BDFA: ja;
FA: nein;
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung (funktioniert nur, wenn Sie vorher auf „Read More“ klicken)

Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten
Um an Österreichs Universitäten Lehrstühle für Professuren zu besetzen hat lt. §98 Universitätsgesetzes (UnivG) der Senat eine Berufungskommission einzusetzen. Diese hat zu überprüfen, ob die vorliegenden Bewerbungen die Ausschreibungskriterien erfüllen und jene Bewerbungen, die die Ausschreibungskriterien offensichtlich nicht erfüllen, auszuscheiden. Die übrigen Bewerbungen sind GutachterInnen zu übermitteln, welche die Eignung der BewerberInnen für die ausgeschriebene Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors zu beurteilen haben.

Die Berufungskommission erstellt auf Grund der Gutachten und Stellungnahmen einen begründeten Besetzungsvorschlag, der die drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten KandidatInnen zu enthalten hat. Die Rektorin, der Rektor entscheidet aus dem Besetzungsvorschlag welche Kandidatin oder welcher Kandidat die Professur erhält.

In den derzeitigen Auswahlverfahren, durchgeführt von vorwiegend ProfessorInnen, werden fast ausschließlich fachlichen Qualifikationen abgefragt. Dies ist für Lehre und Forschung zweifellos wichtig, doch müssen die BewerberInnen nicht nur lehren sondern sind auch für ein (des öfteren sehr großes) MitarbeiterInnenteam verantwortlich. Dieser Aspekt der zu besetzenden Stelle wird aber bis jetzt kaum berücksichtigt. Die Führung der MitarbeiterInnen erfordert u.a. soziale Kompetenz, Führungsqualitäten und auch den Willen sich mit Menschen auseinander zu setzen. Auf diese Voraussetzungen wird derzeit wenig wert gelegt, daher ist es unabdingbar auch eine Vertretung der MitarbeiterInnen, die diese Kompetenzen einfordern, in die Berufungskommission zu entsenden. Alle KollegInnen haben es verdient mit Chefs zu arbeiten, die sich ihrer Verantwortung den MitarbeiterInnen gegenüber bewusst sind und kompetent und sorgsam damit umgehen.

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Erweiterung des §98 Universitätsgesetzes wie folgt:

(4) Der Senat hat eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

NEU:

(5) Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal entsenden je eine Person in die Berufungskommission.

Antrag 3 zur 158. Vollversammlung: Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten

Dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
FSG, Persp., GLB, KOMIntern, BDFA: ja;
FA, Türkis: nein;
ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung (funktionert nur wenn Sie vorher auf „Read More“ klicken)

Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten

Um an Österreichs Universitäten Lehrstühle für Professuren zu besetzen hat lt. §98 Universitätsgesetzes (UnivG) der Senat eine Berufungskommission einzusetzen. Diese hat zu überprüfen, ob die vorliegenden Bewerbungen die Ausschreibungskriterien erfüllen und jene Bewerbungen, die die Ausschreibungskriterien offensichtlich nicht erfüllen, auszuscheiden. Die übrigen Bewerbungen sind GutachterInnen zu übermitteln, welche die Eignung der BewerberInnen für die ausgeschriebene Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors zu beurteilen haben.

Die Berufungskommission erstellt auf Grund der Gutachten und Stellungnahmen einen begründeten Besetzungsvorschlag, der drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten KandidatInnen zu enthalten hat. Die Rektorin, der Rektor entscheidet aus dem Besetzungsvorschlag welche Kandidatin oder welcher Kandidat die Professur erhält. Lt. UnivG haben die ProfessorInnen mindestens die Hälfte der Mitglieder zu stellen. Eine Stimme erhalten die Studierenden.

ProfessorInnen leisten zweifellos großartige Arbeit und sind wichtige und zu Recht geschätzte Mitglieder einer Universität. Dennoch besteht eine Universität nur zu einem kleinen Teil aus ProfessorInnen. Die überwiegende Mehrheit der Universitätsangestellten besteht aus anderen Gruppierungen. Es ist daher nicht einzusehen, dass ProfessorInnen mehr als die Hälfte der Mitglieder in Berufungskommissionen stellen sollen. Auch ist die verordnete Mehrheit einer Gruppe im Allgemeinen einer Diskussionskultur und demokratischen Entscheidungsfindung nicht förderlich.

Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des Universitätsgesetzes (§98 Abs 4) wie folgt:
(4) Der Senat hat eine Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen maximal die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

Antrag 13 zur 157. Vollversammlung: Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?

Dieser Antrag wurde zugewiesen (Ausschuss: Bildung und Kultur)
Antragsbearbeitung
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja;
FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung

Das ISTA in Maria Gugging hat von der österreichischen Bundesregierung eine langfristige Finanzierungszusage (für die Jahre 2017 bis 2026) über eine Milliarde Euro erhalten (plus rund 400 Millionen vom Land Niederösterreich).

Der Hinweis von Verantwortlichen, u.a. Bundesminister Töchterle, dass das ISTA eine längerfristige Finanzierungsgarantie benötige, ist ein Hohn gegenüber Österreichs Universitäten. Eine längerfristige Finanzierungssicherheit mag für das ISTA notwendig sein, um als exzellente Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung Fuß zu fassen; für die Arbeit der bestehenden Universitäten ist diese jedoch ebenso essentiell. Leistungs-vereinbarungen mit diesen werden aber nur auf drei Jahre abgeschlossen und bieten demnach keine derartige Planungssicherheit.

Österreichs Universitäten bilden die WissenschafterInnen und ForscherInnen der Zukunft aus – das ISTA selbst bietet keine „Undergraduate-Ausbildung“ an und ist somit auf Nachwuchs angewiesen, den die Universitäten „zur Verfügung“ stellen. Wollen die Universitäten diesem Auftrag der Ausbildung der WissenschafterInnen der Zukunft weiter nachkommen, so benötigen sie die ausreichenden Mittel und eine finanzielle Sicherheit, die länger als drei Jahre umfasst. Lehre, Wissenschaft und Forschung müssen geplant, finanziert und umgesetzt werden – nur so kann Österreich seine noch gute Positionierung als Forschungs- und Wissensstandort weiter ausbauen.

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und kein „Zweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ aufkommen zu lassen.

Antrag 16 zur 157. Vollversammlung: Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

Dieser Antrag wurde zugewiesen (Gemeinsamer Antrag, Ausschuss: Öffentlicher Dienst).
ÖAAB, FA, BM, GLB, Kom., BDFA: ja;
FSG, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Im Rahmen der Budgetkonsolidierung hat sich die Bundesregierung für eine Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und bei den LandeslehrerInnen ausgesprochen und diese beschlossen. Inzwischen denken auch andere Gebietskörperschaften – Länder und Gemeinden – für ihre Beschäftigten Nulllohnrunden an.

Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst betreffen dabei nicht nur die Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden, sondern drohen sich auch auf die ArbeitnehmerInnen ausgegliederter, öffentlicher Unternehmungen sowie sozialwirtschaftlicher Einrichtungen/Vereine, die mit der Erbringung sozialer Dienste im Auftrag der öffentlichen Hand betraut sind, sowie auf die Beschäftigten von Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Sozialversicherungen) auszuwirken, deren Einkommensentwicklung unmittelbar bzw. mittelbar an jener des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist.

Die Verdienststruktur im öffentlichen Dienst ist dabei ebenso breit gefächert wie die Berufsfelder. Ein beträchtlicher Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst – bei Bund, Ländern, Gemeinden – liegt im unteren und mittleren Einkommensbereich. Für BezieherInnen mittlerer und – vor allem – niedriger Einkommen ist die Nulllohnrunde schlicht existenzgefährdend. Besonders betroffen sind dabei Frauen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang, dass laut Einkommensbericht des Rechnungshofs 2010 im „Niedriglohnbereich“ Soziales und Gesundheit bzw. Erziehung und Unterricht (öffentlicher Dienst, ausgegliederter öffentlicher Dienst bzw. überwiegend durch die öffentliche Hand finanzierter Bereich) der Frauenanteil mit 79 bzw. 55 % besonders hoch liegt (mittleres Jahreseinkommen Soziales und Gesundheit: 19.672 Euro, mittleres Jahreseinkommen Erziehung und Unterricht: 17.463 Euro, mittleres Jahreseinkommen unselbständig Beschäftigte Österreich 2009: 24.449 Euro). Geschätzter Weise liegt rund ein Drittel aller öffentlich Bediensteten unter dem österreichischen Medianeinkommen, was allerdings rund ein Fünftel der Lohnsumme im öffentlichen Dienst ausmacht!

Einrichtungen der Sozialwirtschaft bzw. des (Elementar-)Bildungsbereichs, die mit der Erbringung sozialer bzw. bildungspolitischer Dienstleistungen seitens der öffentlichen Hand beauftragt werden, können zwar nicht unmittelbar gezwungen werden, Nulllohnrunden zu übernehmen, jedoch droht sich gerade in Sparzeiten die gängige Praxis bzw. Entwicklung, Förderungen bzw. Subventionen unabhängig von Lohnabschlüssen gleich zu belassen zu reduzieren, noch zu verstärken. Zusätzlich orientieren sich innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsschemata bzw. Betriebsvereinbarungen in zahlreichen entsprechenden Einrichtungen, die nicht dem BAGS-KV unterliegen, an entsprechenden Einkommen im öffentlichen Dienst. Nulllohnrunden drohen in derartigen Betrieben unmittelbar schlagend zu werden.

Von der seitens der Bundesregierung angekündigten bzw. beschlossenen Nulllohnrunde sind damit nicht nur rund 210.000 Bedienstete des Bundes und LandeslehrerInnen unmittelbar betroffen: die Nulllohnrunde droht auf über 900.000 Beschäftigte – Bundes-, Gemeinde-, Landesbedienstete, ArbeitnehmerInnen des Sozial- und Gesundheitsbereichs, ausgegliederter Betriebe sowie des Erziehungs- und Bildungssektors – mittel- wie unmittelbare Auswirkungen zu haben.

Damit bekommen die geplanten bzw. angedachten Nulllohnrunde allerdings eine weit über den öffentlichen Bundesdienst hinausgehende, wirtschaftspolitische Bedeutung, handelt es sich doch um beinahe ein Drittel aller unabhängig Beschäftigten, die betroffen sein könnten: es droht sich die, gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten zur Krisenbewältigung bzw. Konjunkturstabilisierung so wichtige Konsumnachfrage – angesichts des mit einer Nulllohnrunde verbundenen Kaufkraftverlustes – abzuschwächen, was die Krisensituation noch zu verschärfen droht. Der Aufnahmestopp in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes – ebenfalls regierungsseitig für den Bund bereits beschlossen, auf Landes- und Gemeindeebene vielfach angedacht – und der daraus resultierende Abbau relativ sicherer Arbeitsverhältnisse mit stabilen Einkommen, wird diese Entwicklung noch befördern.

Nulllohnrunden sind daher grundsätzlich abzulehnen. Es ist vollkommen uneinsichtig, warum gerade öffentlich Bedienstete, die vielfach gesellschaftlich wichtige wie notwendige, „sozialen Mehrwert“ schaffende Arbeit – von Bildung, Gesundheit, Betreuung, Erhalt von Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Kultur bis hin zu Infrastruktur und Mobilität – erbringen, nicht am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand, der ohnehin immer ungleicher verteilt ist, entsprechend beteiligt werden sollen. Nulllohnrunden sind Budgetkonsolidierungsmaßnahme zu Lasten der ArbeitnehmerInnen – unabhängig davon, ob diese öffentlich bedienstet, oder privat beschäftigt sind.

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht ihre grundsätzliche Ablehnung von Nulllohnrunden aus. Nulllohnrunden treffen insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen sozial hart – unter ihnen besonders viele weibliche Beschäftigte, junge sowie vielfach unter prekären Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen arbeitende.

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher für 2013 und 2014 Verhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der ausgegliederten Betriebe sowie eine Teuerungsabgeltung insbesondere für die Beschäftigten im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten gilt es, Kaufkraft zu erhalten und die Konsumnachfrage zu stärken. Nulllohnrunden wirken hier kontraproduktiv.

Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, mit etwaigen Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst ein Präjudiz für Lohn- und Gehaltsverhandlungen in anderen Branchen – insbesondere in solchen, welche von öffentlichen Mitteln abhängig sind bzw. für die öffentliche Hand Aufgaben erbringen – schaffen zu wollen. Ein Umlegung auf andere Branchen ist unzulässig.

Die Arbeiterkammer Wien fordert zusätzlich die Rücknahme des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst. Die AK Wien lehnt entsprechend geäußerte Überlegungen, einen generellen Aufnahmestopp auch auf Länder- und Gemeindeebenen umzusetzen, ab.

Uni Wien will ab Herbst Studiengebühren einheben

derstandard 22. Februar 2012 12:55

Salzburg, Innsbruck und Technische Uni Graz haben bereits autonome Einhebung angekündigt – Kriterien wie bei der derzeitigen Regelung

Wien – Nach den Rektoren der Universitäten Salzburg, Innsbruck und der Technischen Universität Graz hat nun auch Uni-Wien-Rektor Heinz Engl angekündigt, im Wintersemester 2012/13 eigenständig Gebühren einheben zu wollen. Bei der nächsten Senatssitzung werde er einen Antrag auf Festschreibung von Studiengebühren in der derzeitigen Höhe von 363,36 Euro pro Semester einbringen, bestätigte die Sprecherin des Rektors einen Bericht des Ö1-„Mittagsjournals“ am Mittwoch. Zahlen müssen demnach wie schon bisher nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten und jene, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten.

Weiterlesen …

Die Studierenden müssen die Unfähigkeiten der Politik ausbaden

Hier ein aufschlussreiches Interview mit Uni-Prof. Hopmann – ein angesehener Professor für internationale Didaktik. Ihm ist das neue Format peinlich!

„Alles hineinfressen und im richtigen Moment rauskotzen“

derstandard.at | Interview | Rosa Winkler-Hermaden, 04. Jänner 2012 15:38

Uni-Professor Hopmann kritisiert die neue Studieneingangsphase scharf – Er vergleicht Massen-Prüfungen mit Bulimie

Im März wurde die neue Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) im Parlament beschlossen. Seit dem Wintersemester wird sie an jenen elf Unis, die keine generellen Zugangsbeschränkungen haben, umgesetzt. Nur wer alle Prüfungen im ersten Semester besteht, darf weiter studieren.

Das Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien ist von der neuen Regelung betroffen. Stefan Thomas Hopmann, Professor für Schul- und Bildungsforschung, kritisiert die STEOP scharf: „Die Studenten müssen die Unfähigkeiten der Politik ausbaden.“ Weshalb sich sein Institut gegen die „versteckte Rausprüferei“ wehrt und warum die jetzige Regelung sozial ungerechter als jede Form von Studiengebühren ist, sagt er im Interview mit derStandard.at.

derStandard.at: Wie bewerten Sie die Eingangsprüfungen für die Erstsemestrigen?

Hopmann: Eine Studieneingangsphase ist an und für sich sicher sinnvoll. Die neue Regelung ist didaktisch aber ziemlich unsinnig. Es finden Monstervorlesungen mit 600 Leuten statt.

derStandard.at: Wieviele dieser 600 Studienanfänger werden die Prüfung bestehen?

Hopmann: Wir haben noch keine Erfahrungswerte. Bisher waren die Einführungsvorlesungen prüfungsimmanent. Das heißt, es gab mehrere kleine Tests. Da haben wir kaum Leute rausprüfen müssen, weil die meisten im Laufe des Semesters für sich entschieden haben, ob sie das Studium weiterführen wollen oder nicht. Am Schluss sind vielleicht zehn Prozent durchgefallen. Wie das jetzt ausgehen wird, kann keiner von uns vorhersagen. 

derStandard.at: Welchen Umfang an Prüfungsstoff müssen die Studierenden lernen?

Hopmann: Das, was in der Vorlesung durchgenommen wird. Das Paradoxe ist, dass die Vorlesung gar nicht mehr zählt, sondern nur noch die Prüfung. Man müsste die Vorlesung gar nicht besuchen, was viele leider auch machen. Das bereitet mir Kummer.

Denn wenn man das alles auf eigene Faust lernt, ist das Risiko relativ hoch, dass man das in den falschen Hals bekommt. Das ist der Unterschied zu vorher: bei den prüfungsimmanenten Vorlesungen waren alle da. 

Didaktisch ist die neue Regelung ein Schmarren. Wir haben uns auch dagegen gewehrt, wir wollten gerne bei unserer alten Regelung bleiben, aber die Juristen haben erklärt, dass uns die Novelle das nicht erlaubt.

derStandard.at: Manche Unis erlauben zumindest drei Prüfungsantritte, die Uni Wien aber nur zwei.

Hopmann: Das macht das Kraut nicht fett. Das zentrale Problem ist eigentlich, dass eine Studieneingangsphase vor allem auf Lasten von denjenigen geht, die akademisch nicht so stark sind oder kein Umfeld haben, das mit Universitäten umgehen kann. Die gegenwärtige Regelung ist mit Sicherheit sozial ungerechter als jede Form von Studiengebühren. So wie wir das jetzt organisieren, ist das die sozial selektivste Variante.

Wenn wir kleinere Einführungsveranstaltung machen würden – mit 25 Studierenden – dann würde das Institut knapp zehn Stellen ausschließlich fürs erste Semester brauchen. Das geht natürlich nicht. Da haben wir nicht andeutungsweise das Personal dafür.

derStandard.at: Wie soll man den Zugang regeln?

Hopmann: Das ist eine politische Entscheidung: entweder man sagt, „lasset die Kindlein zu mir kommen“. Dann müssen wir aber auch das Personal haben, um die Leute betreuen zu können. Oder man sagt, „Nein, das Personal gibt es nicht“. Dann müssen aber auch klare Grenzen gesetzt werden, die sich danach richten, welche Studierendenzahlen die einzelnen Studienrichtungen verdauen können.

Das schlechte Betreuungsverhältnis ist ja nicht nur in der Studieneingangsphase ein Problem. Es setzt sich bei Seminaren und Qualifikationsarbeiten fort. Wir müssen im Durchschnitt fünf bis sechsmal so viele Qualifikationsarbeiten betreuen, wie das in Norwegen überhaupt erlaubt ist – schlicht und einfach wegen der Studentenmassen.

Ich muss meine Diplomanden und meine Bachelorkandidaten jedes Mal fragen: „Worüber schreiben Sie denn?“ Ich kann mir das bei der Anzahl nicht mehr merken.

derStandard.at: Die Politik war also zu feige, um sich für eine klare Regelung zu entscheiden?

Hopmann: Bei der STEOP ist de facto die Erwartung damit verbunden, dass wir – die Institute – die Zahl der Studierenden auf ein Level reduzieren, das wir bearbeiten können. Damit deponiert man den schwarzen Peter bei uns, indem man sagt, ihr müsst euch selber Luft verschaffen.

Wir weigern uns, die Studieneingangsphase als versteckte Rausprüferei zu betreiben. Wir bezahlen aber auch den Preis dafür, indem wir arbeitszeitmäßig total überlastet sind. Wir haben in der Zwischenzeit auch schon Schwierigkeiten, qualifizierte Bewerber zu finden. Wenn wir erzählen, welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit wir haben, wie hoch die Teilnahmezahlen in den Lehrveranstaltungen sind, dann bedanken sich die Bewerber freundlich und suchen sich eine andere Uni.

derStandard.at: Wie viele Stunden arbeiten Sie pro Woche?

Hopmann: 60 bis 70. Das ist bei uns am Institut normal. Im Verhältnis zu Kollegen bin ich nicht besonders belastet.

derStandard.at: Aus pädagogischer Sicht betrachtet – wie sinnvoll sind Massenprüfungen wie jene in der STEOP?

Hopmann: Die Menge des Stoffes macht es nicht aus. Die reine Lesestoffmenge ist geringer als im internationalen Vergleich. Da liegen wir an der unteren Kante dessen, was international üblich ist. Der Unterschied ist aber, dass wir weder die Tutoren, noch das Personal haben, um den Leuten mit dem Stoffumfang zu helfen. Jetzt könnte man natürlich hergehen und den Stoff zusammenkürzen auf das, was jeder auf eigene Faust lernen kann. Aber was hat das dann noch mit universitärem Studium und Einführung in das Fach zu tun? Die Studierenden sollen repräsentativ ein Bild bekommen von dem Fach, was sie da erwartet. Ich selber gebe den Studierenden deshalb eine Mischung aus klassischen bis zu modernen Forschungstexten zu lesen, um die Breite der verschiedenen Anforderungen, die in dem Fach auf einen zukommen, darzustellen. Aber man fragt in so einer Modulprüfung dann nicht nach Details, das wäre unfair. Ich frage nicht nach dem Geburtsjahr eines Philosophen, sondern es geht darum, Zusammenhänge abzufragen.

derStandard.at: Andere Studienrichtungen verteilen Skripten, anstatt Primärquellen abzuprüfen.

Hopmann: Eine Skripten-Lösung finde ich irreführend. Ich will nicht, dass die Leute einfach Wiedergekäutes kennenlernen, sondern dass sie durchaus Originaltexte kennenlernen, damit sie ungefähr eine Ahnung haben, was in diesem Fach diskutiert und behandelt wird. Deswegen haben wir uns dagegen entschieden. 

Wir sind bei unserem bestehenden Textkorpus geblieben. Da war aber noch die Hoffnung damit verbunden, dass wesentlich mehr Studierende an der Vorlesung teilnehmen würden.

derStandard.at: In Ihrer Vorlesung haben Sie die STEOP mit Bulimie verglichen. Wie haben Sie das gemeint?

Hopmann: Das hat mir wütende Mails von ein paar Mädchen eingetragen. Ich habe mich auch in der Vorlesung entschuldigt. Bulimie deshalb – alles hineinfressen und im richtigen Moment rauskotzen. Das ist eine unmögliche Studienform. Wir würden sehr gerne parallel zu unseren Vorlesungen, die ja nicht schlecht sind, Begleitseminare machen: Wo man den Text mit ein paar anderen Leuten diskutieren kann. Aber wir können hier nicht unsere ganze Personalressource reinstecken. Das würde jede Dimension sprengen.

Unsere Wissenschaft wird durch die STEOP kaputt gemacht machen. Für mich als Professor, der für internationale Didaktik angesehen ist, ist das neue Format fast peinlich, aber ich darf nichts Anderes. Das ist uns schlicht und einfach verboten worden.

derStandard.at: Kritisiert wird auch, dass man bei zwei negativen Prüfungsergebnissen lebenslänglich gesperrt wird. Was sagen Sie dazu?

Hopmann: Das ganze Verfahren ist Unsinn. Es ist Politikersatz dafür, dass man nicht bereit ist, sich wirklich zu entscheiden. Die Studenten müssen die Unfähigkeiten der Politik ausbaden. Deswegen empört mich auch immer, wenn die Politiker mit dem freien, sozialen Hochschulzugang argumentieren. Das ist einfach gelogen.

derStandard.at: Was bedeutet die STEOP für den Erstsemestrigen?

Hopmann: Es kann gute Leute treffen, die gar nicht die Zeit hatten, überhaupt erst einmal die Uni kennenzulernen. Wir verlieren möglicherweise richtig gute Leute, die nicht richtig ausgestattet bei uns aufgetaucht sind, die keine Zeit kriegen, sich erst einmal an der Universität zu akklimatisieren. Früher hat man gesagt, das erste Studienjahr geht hauptsächlich damit drauf, zu lernen mit der Uni umzugehen.

Dazu gehört, dass man lernt von selber aufzustehen und dass man sich daran gewöhnt, sich die Arbeitszeit selber einzuteilen. Durch diese Studieneingangsphase gibt’s gar keine Zeit, sich richtig einzufinden. Dann darf man die Prüfung zweimal machen und es ist möglicherweise der Lebenstraum zerstört, wenn man nicht das Geld hat, ins benachbarte Ausland zu gehen. (Rosa Winkler-Hermaden, derStandard.at, 4.1.2012)

STEFAN THOMAS HOPMANN ist Professor am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien.

(Fast-)Hochschulmilliarde da – jetzt kann der Kampf unter den Unis und FH um die Aufteilung losgehen

Töchterle fixiert (Fast-)Hochschulmilliarde

derstandard.at, 21. Dezember 2011 13:19

Wissenschaftsminister: Eckpunkte des Hochschulplans müssen mit SPÖ abgeklärt werden – Töchterle für Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen

Die angekündigte Hochschulmilliarde ist nun fixiert, verkündete Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) bei einer Pressekonferenz – auch wenn es nur eine Fastmilliarde in der Höhe von 990 Millionen Euro ist. Die Verhandlungen mit Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) seien abgeschlossen und Töchterle zeigte sich erfreut, „in Zeiten wie diesen“ zusätzliche Budgetmittel ausverhandelt zu haben. 

n der Hochschulmilliarde sind laut Wissenschaftsminister 750 Millionen Euro „frisches Geld“ enthalten. 240 Millionen waren zwar schon bei der Regierungsklausur 2010 in Loipersdorf fixiert, mussten aber angesichts der angespannten Budgetsituation noch gesichert werden. In der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode (2010-2012) bekommen die Unis insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro plus diverse Offensivmittel. Dieses Globalbudget wird in der nächsten Periode 2013-2015 um 300 Millionen erhöht. Unis, FHs und anderen Einrichtungen wird ein 450 Millionen schwerer „Hochschulplan-Strukturfonds“ zur Verfügung stehen, die Aufteilung ist noch nicht bekannt. Der Strukturfonds soll mit dem geplanten Konzept für die österreichische Hochschullandschaft eingerichtet werden.

Zentraler Punkt: Studienplatzfinanzierung

Auch die Eckpunkte des Hochschulplan stellte der Wissenschaftsminister vor. Viel Neues steht nicht drinnen, die zentralen Teilprojekte sind  gleichgeblieben: Koordinationsmaßnahmen, Bauleitplan, Forschungsinfrastruktur und Kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätenfinanzierung. Eine Fülle von Details seien noch nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen, mit der SPÖ fänden aber laufend Gespräche statt, heißt es im Ministerium.

Der Knackpunkt der Verhandlungen wird die Studienplatzfinanzierung bleiben, Töchterle hofft auf eine Einigung Anfang des Jahres. Der Punkt sei schwierig, aber „wichtig und dringend“. Die Universitäten sollen die Möglichkeit haben, die Studierenden auszuwählen – mit Zugangsregelungen. Auch an Studienbeiträgen möchte Töchterle festhalten, das sei sein „nächstes politisches Ziel“.

Töchterle: Voraussetzungen sind Zugangsbeschränkungen

Zufrieden zeigten sich Töchterle, Schmidinger und der Sprecher der Senatsvorsitzenden, Helmut Fuchs, mit dem in den vergangenen Monaten erarbeiteten Hochschulplan. Er enthält die Leitlinien zur Koordinierung der Unis, FH und Privatunis und im Bereich Forschungsinfrastruktur, einen (laut Töchterle bereits fast fertigen) Bauleitplan für die Unis, in dem Prioritäten für Bauprojekte ausverhandelt wurden, sowie eine „kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“, wie die Studienplatzfinanzierung nunmehr auf Wunsch der SPÖ bezeichnet wird.

Dabei werden den Studienplätzen Normkosten zugewiesen, wobei zwischen sieben verschiedenen Fächergruppen unterschieden wird. Ministerium und Unis haben bereits eine Optimalvariante, eine Minimalvariante und eine mit mittleren Werten erarbeitet. Voraussetzung dafür sind allerdings Zugangsregelungen, betonten Töchterle und Schmidinger. „Das hält überhaupt kein System aus“, verwies er auf das derzeitige Ungleichgewicht von Mitteln der Unis und Zahl der Studenten. 

ÖH nicht zufrieden

Gerade hier ist allerdings mit schwierigen Verhandlungen mit SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl zu rechnen. Ohne eine Einigung über Zugangsregeln wäre der Hochschulplan zwar nicht Makulatur, aber „extrem geschwächt“, warnte Töchterle. Denn dann müssten die Unis sich wie bisher mit „Hilfskonstruktionen“ wie dem bereits in Massenfächern wie Psychologie angewandten „Notfallparagrafen“ behelfen.

„Wir brauchen entweder viel mehr Geld oder weniger Studierende“, betonte der Minister. Die endgültige Lösung werde „eine Mischvariante“ sein, sich aber an bestehenden Kapazitäten orientieren. Das bedeute aber „keinesfalls, dass es weniger Studierende geben muss, nur eine andere Verteilung“.

Die Österreichische Hochschülerschaft zeigt sich enttäuscht über die Pläne. Zu wenig Konkretes steht in den Eckpunkten des Hochschulplans, sagt Angelika Gruber (VSSTÖ). Das Modell sei nicht ausdifferenziert. „Welche Unis bekommen wie viel Geld?“, will Gruber im Gespräch mit derStandard.at wissen. Die versprochene Hochschulmilliarde diene nur zur Deckung der laufenden Kosten und  zur Beibehaltung des Status Quo. (mte/APA/derStandard.at,21.12.2011)

Redebeitrag von Andrea Ofner zur 156. Vollversammlung

Antrag 1 von AUGE/UGÄnderungen Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
Da dieser Antrag erfreulicherweise zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen geworden ist, kann ich mir mein vorbereitetes Plädoyer ersparen. Zwei Punkte möchte ich aber doch anbringen:

Leider wird von den VerhandlerInnen immer noch übersehen, dass es in den ausgegliederten Institutionen SEHR viel verschiedene Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisse gibt. Daher kommt es in Folge zu Schwierigkeiten in der Anwendung. Ich würde die zuständigen Stellen sehr dringlich ersuchen, in Zukunft auch die Ausgegliederten in ihren Verhandlungen zu berücksichtigen.

Der zweite Punkt wäre: die Information, ob eine Bereitschaft zurÜberzahlung in den Stellenausschreibungen steht, kommt vor allem Frauen zu Gute. Nach dem ersten eingelangten Einkommensbericht einer Universität sehen wir auch wieder, wie bitter notwendig das ist.

Antrag 2 AUGE/UG: Anrechnung der Kinder- und Hospizkarenz
Da sind wir uns ja erfreulicherweise (fast) alle einig!  Die Zeiten, in denen für Kinder oder kranke Menschen gearbeitet wird, dürfen nicht zum Nachteil für die Arbeitnehmerinnen sein. Selbstverständlich müssen endlich auch diese Arbeitszeiten für Vorrückungen und Vordienstzeiten anerkannt werden.

Antrag 9 AUGE/UG: Verbot der Außenflächen-Beheizung
Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl. Früher hat es diese nur bei Punschständen gegeben, durch das Rauchverbot sind sie dann auch vor Wirtshäusern gewachsen. Aber der Höhepunkt war erreicht, als ein Diskonter in seinem Prospekt Terrassen- oder Balkonheizstrahler für den Privatgebrauch  angeboten hat. Im Freien heizen ….das ist wirklich der Gipfel an Dekadenz. Da bemühen sich alle, damit beim Heizen in der Wohnung nur ja keine Wärme nach draußen dringt, und dann stellt man sich hin und beheizt gleich die ganze Straße.

Aber außer meiner Empörung gibt es auch noch ein paar kräftige Argumente dagegen:

Der CO2 Ausstoß: der, außer von ein paar Kolleginnen von der FA, europaweit als große Umweltbelastung angesehen wird. Auch wenn es größere Belastungen von der Industrie gibt, stößt ein regelmäßig eingesetzter Heizstrahler rund zwei Tonnen CO2 aus – so viel wie ein Mittelklassewagen mit 12.000 Kilometer Fahrleistung. Das ist jetzt einer. Wie viele meint ihr, werden wohl allein in Wien im Winter aufgestellt werden?…Hunderte, Tausende? Da kommen dann schon auch tausende Tonnen CO2 Emissionen zusammen.

CO2 Ausstoß – Kosten: da meine ich nicht die 1000 Euro, die so ein regelmäßig eingesetztes Heizschwammerl im Betrieb kostet – das müssen die Betreiber selber zahlen. Ich meine die Kosten, die wir alle, wir und unsere Kolleginnen für das Nichteinhalten der Kyoto-Ziele zahlen. Österreich hat sich verpflichtet, seine CO2 Produktion um 13% zu verringern. Wir wissen, dass wir dieses Ziel nicht nur nicht erreichen werden, sondern auch Schlusslicht sind unter den EU14, was die Einhaltung der gesetzten Ziele betrifft und dafür sehr viel Geld für Emissionszertifikate zahlen müssen. Und je mehr wir über dem Ziel sind, desto mehr muss jede einzelne Steuerzahlerin dafür berappen. Greenpeace spricht zum aktuellen Stand bereits von insgesamt 800 Millionen bis eine Milliarde Euro. Manche Wirtinnen bieten erfreulicherweise ja als Alternative zum Schwammerl Decken an. Die Stadt Graz stellt den Gastronomen, die auf den Heizstrahler verzichten, den sogenannten Grazfleck zur Verfügung. Das ist ein Wetterfleck oder Poncho, die für Gäste zur Verfügung stehen, die draußen Zeit verbringen  wollen. „Mit gutem Gewissen draußen sitzen“ heißt das Motto dort. Finde ich eine sehr gute Idee.

Wir wissen aber alle, dass es mit Freiwilligkeit da sicher kein Weiterkommen gibt. Daher fordern wir ein Verbot für diesen ineffizienten Energieverbrauch. Dass das möglich ist, zeigen uns dankenswerterweise einige Städte in Deutschland. Dort ist ein Verbot schon umgesetzt.

Am Schluss noch ein Argument das für mich am schwersten wiegt: je mehr Energie wir verwenden/verschwenden, desto mehr wird Strom von Atomkraftwerken importiert. Vor allem im Winter ist auf der einen Seite der Energieverbrauch durch Heizen u.Ä. viel höher, auf der anderen Seite kann weniger Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraftwerke und solare Strahlung genutzt werden. Das heißt, dass wir in diesen Zeiten vermehrt auf Atomstrom zurückgreifen müssen, um den enormen Bedarf zu decken. In letzter Zeit hat ja aus traurigem aktuellen Anlass, die Antit-Atomkraft-Bewegung einen Aufschwung erlebt – ist auch wichtig und richtig – aber allein mit einer Bekundung von Unmut und dem Tragen von Buttons wird es nicht getan sein. Ich denke, wir sollten uns bei jeder Energienutzung überlegen, ob das wirklich sinnvoll und notwendig ist. Und bei allem Verständnis für wohlige Wärme, aber dass man sich für 7 Minuten im Freien nicht den Mantel überwerfen kann und dafür den ganzen Tag sinnlos die Energie regelrecht ins Freie pufft – das muss, denk ich, wirklich nicht sein. Hier könnten wir ohne großen Komfortverlust doch einiges an Umwelt- und Geldbelastung vermeiden. Und wenn wir es schon nicht für uns tun, vielleicht für die nächsten Generationen.

Um die Energienutzung geht es auch im Antrag 12 der FA:
Hier wird über 6 Seiten  (ihr habt Glück, dass wir euren seinerzeitigen Antrag für „nur kurze Anträge“ abgelehnt haben)  ein Szenario von Arbeitslosigkeit und gleichzeitigem Arbeitskräftemangel gezeichnet. Ein Satz lautet:„Die EU schafft sich Gesetze, um der modernen Industrie ihre Lebensgrundlage zu entziehen, damit der EU-Topf gefüllt werden kann….“. Ein dubioser nicht mit Namen oder Universität genannter Professor wird zitiert, der meint, dass das CO2 gar nicht so schädlich ist für die Umwelt. Die Kolleginnen meinen durch den Kauf von vielen Emissionszertifikate wird die Stahlindustrie vernichtet und deren Arbeiter auf die Straße gesetzt – gegen Ende der 6 Seiten wird allerdings kritisiert, dass die EU erwägt, Stahlbetrieben eine 100-prozentige Gratiszuteilung von Zertifikaten zu gewähren.  Aber ich verstehe, dass man bei 6 Seiten am Schluss nicht mehr weiß, was man am Anfang geschrieben hat. Der Antrag heißt: Nein zur Klimahysterie – lasst das Klima weg, und ich stimme dem Antrag zu!

Antrag der FA Nr. 17: Frauenfördermaßnahmen
Hier gibt es tatsächlich Punkte bei denen wir uns einig sind – es bleiben aber Differenzen:

Auszug Antrag: „Echte Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung einschließlich Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung.“

Alle Punkte, die ihr in eurem Förderplan aufgezählt habt, sind für Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen und nach einer kurzen oder längeren Unterbrechung, in der sie ihre Kinder  betreuen, wieder ins Erwerbsleben einsteigen. Ich weiß nicht was ihr mit echter Wahlfreiheit meint? Was sollen sie wählen – kurze oder lange Unterbrechung? Und für eine Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung kann ich mich auch nicht erwärmen. Wer wird das sein? Die Oma, die schon ein Arbeitsleben und ein paar Kinder großgezogen hat, soll sich jetzt um ein Butterbrot um die Enkerln kümmern? Wir wollen, dass diese Frauen ihren wohlverdienten Ruhestand genießen und die Kinder von pädagogischen Fachkräften betreut werden.

Auszug Antrag: „Kinderbetreuungskosten müssen als außergewöhnliche Belastung steuerlich vermehrt berücksichtigt werden und die Altersgrenze der Kinder muss nach oben korrigiert werden.“

Wer kann den steuerlich etwas absetzten? Diejenigen, die sich vorher Kinderbetreuung leisten konnte. Jene, die nicht in der Lage sind, ihre Kinder um teures Geld in Obhut zu geben, bekommen gar nichts. Das heißt, wir wollen, dass Steuergeld in öffentliche Kinderkrippen und Kindergärten fließen, damit alle zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung ihrer Kinder kommen.

„..die Altersgrenze der Kinder muss noch oben korrigiert werden“ ist lustig formuliert, ich nehme an ihr meint, bis zu welchem Alter der Kinder Eltern in Karenz bleiben können. Wir wissen,  je länger Frauen in Karenz sind, desto geringer die Chancen, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Daher auch hierzu ein klares NEIN.

AUGE-UG Antrag zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011: Änderungen Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)

Dieser Antrag wurde ein gemeinsamer Antrag mit allen Fraktionen in der Arbeiterkammer und demenstprechend einstimmig angenommen.
Bericht über die Erledigung im Ausschuss (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)

In den diversen Ausgliederungsgesetzen ist die Zuständigkeit des B-GlBG/GlBG unterschiedlich geregelt.
So ist für eine Reihe von Betrieben (zu denen auch die Universitäten und die AGES- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit gehören) explizit festgeschrieben, dass das B-GlBG auf alle ArbeitnehmerInnen des jeweiligen Betriebes anzuwenden ist. Aufgrund der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse (BeamtInnen, ehemalige Vertragsbedienstete, Angestellte nach KV) ergeben sich bei der Anwendung in den folgenden Bereichen Schwierigkeiten.

Einkommensbericht
Um der rechtlichen Unsicherheit in der Interpretation der Erstellung des Einkommensberichtes im B-GlBG §6a Absatz 4 entgegenzuwirken, die sicher nicht in der Intention des Gesetzgebers lag, soll das B-GlBG dahin geändert werden, dass §6a(4) auf alle ArbeitnehmerInnen des Betriebes – ausgenommen BeamtInnen – anzuwenden ist.Anmerkung: der Einkommensbericht für BeamtInnen ist in §6a(1)-§6a(3) geregelt.

Stellenausschreibung
Die Verpflichtung der Angabe der Einstufung und der Möglichkeit der Überzahlung bei Stellenausschreibungen gilt nur für jene Betriebe, auf die das Gleichbehandlung (GlBG, Privatwirtschaft) anzuwenden ist. Auch dies ist wohl kaum im Sinn des Gesetzgebers.

Daher fordert die AK-Wien die gesetzgebenden Stellen auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wie folgt zu ändern:

Einkommensbericht:
– Der §6a (4) des B-GlBG ist dahingehend zu erweitern, dass der an dieser Stelle definierte Einkommensbericht auf alle ArbeitnehmerInnen anzuwenden ist – ausgenommen BeamtInnen.
– Die Unternehmungsleitung hat den Bericht zu erstellen und übermittelt diesen dem Betriebsrat und den Gleichbehandlungsbeauftragten bzw dem Arbeitskreis für Gleichbehandlung. Diese können eine Beratung darüber verlangen und im Rahmen ihrer Tätigkeit den ArbeitnehmerInnen Auskunft erteilen. Der Anspruch auf Erstellung und Übermittlung ist gerichtlich einklagbar.
– Die Unterjährig und Teilzeitbeschäftigten sind ebenfalls zu erfassen.
– Die Anzahl der Frauen und Männer in den einzelnen Verwendungsgruppenjahren der anzuwendenden Verwendungsgruppen ist anzugeben.

Stellenausschreibung
– Ein zusätzlicher Paragraph in Analogie zu GlBG §9(2) (inklusive aller notwendigen Erweiterungen in Bezug auf andere Paragraphen) ist zu erstellen, der zumindest beinhaltet: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.“

Töchterle fühlt sich nicht verhöhnt – wir meinen, da steht er aber ziemlich allein da!

derstandard.at   20. Oktober 2011 14:19

Wissenschaftsminister glaubt an Hochschul-Milliarde für 2013 bis 2015

„Es stehen den Universitäten 80 Millionen Euro zur Verfügung – das ist in Schilling eine Milliarde“, sagte Finanzministerin Maria Fekter am Mittwoch im Parlament bei ihrer ersten Budgetrede.

Der Sager löste Irritationen aus: nicht nur, dass die Finanzministerin nach fast zehn Jahren noch in Schilling rechnet, sondern auch die Frage, ob die Finanzministerin die von ihr mit Parteifreund und Wissenschaftsminister Töchterle vereinbarte Uni-Milliarde plötzlich relativiert.

Stimmt nicht, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium: In einem derStandard.at übermittelten Statement steht „Das Budget für 2012 zeigt, dass Bundesministerin Fekter den Themen Wissenschaft und Forschung hohe Priorität einräumt“. 

Hochschulmilliarde ist „anderes Thema“

Auf die Frage, ob durch diese Aussage die Thematik und Geldprobleme der Universitäten nicht ernst genommen werde, lässt der Minister ausrichten, er fühle sich in keinster Weise verhöhnt. Die Finanzministerin haben nur die jährlich zur Verfügung stehenden Offensivmittel in der Höhe von 80 Millionen Euro in die alte Währung umgerechnet. Die Hochschulmilliarde gelte für die Leistungsperiode von 2013 bis 2015 und sei ein „ganz anderes Thema“, erklärt ein Sprecher. Daran sei auch ersichtlich, dass die Finanzministerin die Thematik ernst nehme. Grund zur Sorge, dass Maria Fekter die zugesagte Milliarde mit einer ähnlichen Begründung kürzen könnte, sieht Töchterle keine, da immer betont wurde, „dass in jedem Falle auf Entwicklungen der Konjunktur Rücksicht genommen werde. „Den Verhandlungen über die Hochschulmilliarde blicke ich unverändert aussichtsreich entgegen“, so der Minister. 

In der Zwischenzeit wurde eine Facebook-Gruppe gegründet. „Studiengebühren nur in Schilling„. (mte, derStandard.at, 20.10.2011)