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Offener Brief der GÖD an Nationalratsabgeordnete

In einem offenen Brief nehmen die Vorsitzenden der Vertretungen des allgemeinen und des wissenschaftlich/künstlerischen Personals in der GÖD Stellung zur vorliegenden Novelle zum UG 2002:

„Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten.“

Den gesamten Brief finden Sie hier

Offener Brief der Betriebsrätekonferenz der österreichischen Universitäten

In einer Betriebsrätekonferenz am 23.6.09 wurde ein offener Brief der Vorsitzenden der Betriebsräte des allgemeinen und wissenschaftlichen/künstlerischen Personals beschlossen. In diesem kritisieren die Vorsitzenden die Regierungsvorlage des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009, vor allem die Bestimmungen zur Kettenvertragsregelung, das Anstellungsverhältnis für LektorInnen, die nicht mehr als 6 Semesterwochenstunden lehren, aber auch, dass wieder kein Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorgesehen ist.

Offener Brief

SPÖ und ÖVP einigen sich bei Universitätsgesetz

Die von Wissenschaftsminister Hahn vorgelegte Novelle zum UG-Gesetz hat am 16.6.09 den Ministerrat passiert und könnte damit noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. Der Online-Standard berichtet.

Ebenfalls vom Ministerrat beschlossen wurde die von Unterrichtsministerin Claudia Schmied gewünschte Anmerkung zum Protokoll, dass sich beide Regierungsparteien zur teilzentralen Matura bekennen.

Den gesamten Artikel finden Sie hier

Senat der Johannes Kepler Universität verstimmt über geplante UG-Novelle

Laut einer Aussendung von Senat und ÖH Linz betreibt das Ministerium „Geheimniskrämerei“. Senatsvorsitzender Ferdinand Kerschner befürchtet, „dass es in Zukunft eine Rektorswahl ohne Zustimmung des Senats geben könnte. Wenn der Rektor von außen bestimmt wird, ist die Freiheit der Forschung in Gefahr“.

Auch die vierjährige Sperrfrist für PolitikerInnen könnte lt. Kerschner durch das neue Gesetz wegfallen.

Den gesamten Artikel der OÖ Nachrichten finden Sie hier

Übergangsbestimmungen für den Kollektivvertrag sind nur schwer hinzunehmen

Nach langjährigen Verhandlungen hat die Betriebsrätekonferenz nun dem Uni-Kollektivvertrag zugestimmt. Dieser wird mit 1.10.2009 in Kraft treten.

Die von der Universitätenkonferenz geforderten Übergangsbestimmungen wurden duch Nachverhandlungen letzte Woche nur zum Teil entschärft. Die Beschäftigungsverhältnisse mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung, die nach dem 31.12.2003 und vor dem Inkraftreten des Kollekitvvertrages zu Stande kamen, fallen jetzt zwar arbeitsrechtlich unter den Kollektivvertrag, besoldungsrechtlich kommen die ausverhandelten Bezüge jedoch nicht zur Anwendung, sondern es wird zumindest wie im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt, entlohnt. Die Gehaltsvorrückungen der LektorInnen werden erst nach 2 Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages wirksam. Die dritte von der Universitätenkonferenz geforderte Übergangsregelung betrifft die Beiträge in die Penionskasse und wurde nun derart festgelegt, dass während der ersten beiden Jahre 7,27 % (dann 10 %) für UniversitätsprofessorInnen und 2,18 % (dann 3 %) für alle anderen ArbeitnehmerInnen in die Pensionskasse eingezahlt werden (ursprünglich hatte die Universitätenkonferenz eine Reduizierung während der ersten beiden Jahre auf 8 % bzw. 2 % gefordert).

Die UGöD (AUGE/UG) begrüßt zwar das Zustandekommen des Kollektivvertrage, diese Übergangsbestimmungen sind jedoch ein nur schwer bis gar nicht hinzunehmender Kompromiss. Die VertreterInnen der UGöD kritisieren weiterhin, dass Kinderkarenzzeiten für die zeitabhängigen Rechte im Kollektivvertrag nicht berücksichtigt werden und fordern, bei den nächsten Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag Verbesserungen in diese Richtung vorzunehmen.

Durch das beim Dachverband gültige Einstimmigkeitsprinzip können Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite teils nur schwer durchgesetzt werden, da auch das Veto nur einer Universität auf Arbeitgeberseite ausreicht, um eine Durchsetzung zu verhindern. Deshalb fordert die UGöD (AUGE/UG) die Rektoren dringend auf, dieses Prinzip der Einstimmigkeit für die Zukunft zu überdenken, um Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite zu erleichtern und fairer gestalten zu können.

Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Sitz und Stimme für die Betriebsratsgremien im Universitätsrat

Dieser Antrag wurde angenommen (FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA;  FA: für Zuweisung).
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)

Die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 war wesentlicher Bestandteil der Koalitionsverhandlungen; noch vor der Sommrpause soll eine Beschlussfassung im Parlament erfolgen.

Die Vollversammlung der AK Wien unterstützt die Forderungen der Betriebsräte und der Gewerkschaft nach Sitz und Stimme der Betriebsratsgremien für das wissenschaftliche/künstlerische Personal und für das allgemeine Personal im Universitätsrat, analog der Mitbestimmung der Betriebsräte in Aufsichtsräten nach der österreichischen Arbeitsverfassung. Die Universitätsräte agieren wie Aufsichtsräte und entscheiden über die strategische Ausrichtung der Universitäten. Die Betriebsräte aus allgemeinem sowie wissenschaftlichem/künstlerischem Personal bringen große Sachkomeptenz in den Universitätsrat ein.  Daher ist die Verleihung des Stimmrechtes oberste Voraussetzung, um ein Mindestmaß an Kontrolle für die Seite der ArbeitnehmerInnen zu garantieren.

Dieser Antrag wurde in der AK-Vollversammlung am 1.April 2009  ANGENOMMEN!

Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Vollfinanzierung des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten

Antrag einstimmig angenommen.
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)

Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollektivvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten und vor allem für die Förderung junger WissenschafterInnen unerlässlich.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert, dass die finanziellen Mittel für die Vollfinanzierung des Kollektivvertrages zweckgebunden für jede Periode von Leistungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Gerechte und nachvollziehbare Einstufung in den Kollektivvertrag für die ArbeitnhmerInnen der Universitäten

Antrag angenommen (FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA; FA: für Zuweisung).
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)

Gerechte und nachvollziehbare Einstufung in den Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten – Einführung von paritätisch besetzten Bewertungskommissionen

Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollekitvvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten.

Bei Inkrafttreten des Kollektivvertrages muss für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten eine gerechte, nachvollziehbare und tätigkeitsbezogene Einstufung erfolgen. Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien unterstützt die Einführung vonm paritätisch (Arbeitgeber, Betriebsrat wissenschaftliches Personal, Betriebsrat allgemeines Personal) besetzten Bewertungskommissionen, die über die Einstufung der ArbeitnehmerInnen entscheiden. Nur durch Installierung solcher Kommissionen und damit Einbeziehung der Betriebsratsgremien ist eine für alle nachvolziehbare und gerechte Einstufung möglich und umsetzbar.