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Angestellte nach Kollektivvertrag (inkl. LektorInnen)

Alle Mitarbeiter_innen die nach 2004 ein Dienstverhältnis an einer Universität antraten unterliegen dem Kollektivvertrag (siehe: http://www.kollektivvertrag.at/kv/universitaeten-arb-ang) LektorInnen unterliegen in der Regel ebenfalls dem KV (§ 29). Da LektorInnen jedoch als „teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen“ definiert werden, gelten für diese MitarbeiterInnengruppe einige – je nach Universität teils unterschiedliche – Beschränkungen: – zumeist auf (mind.) 6 Monate befristete Arbeitsverträge; – kaum Entfristungen – eine … Weiterlesen

Ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes

wurden lt. Universitätsgesetz 2002 von den nun privatrechtlichen Universitäten übernommen. D.h. alle ehemaligen Vertragsbediensteten die nicht in den Kollektivvertrag übergetreten sind, sind Privatangestellte für die die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetz Anwendung findet.

Drittmittelbedienstete

Drittmittelbedienstete sind Angestellte der Universitäten, sie unterliegen dem Angestelltengesetz. Ihre Gehälter werden nicht aus dem „Globalbudget“, das den Universitäten vom Bund zugeteilt wird bezahlt, sondern aus sogenannten „Drittmitteln“. Darunter versteht man Gelder, die entweder von Fonds, z.B. FWF, Bürgermeisterfonds (§26) oder von der EU in Form von EU-Projekten zur Verfügung gestellt werden (§27). Drittmittelbedienstete können zum allgemeinen Personal gehören, sind … Weiterlesen

Medizinisch technischer Dienst (MTD)

Seit 5. Juli 2005 besteht die gesetzliche Möglichkeit die Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in 3-jährigen Fachhochschul-Lehrgängen mit dem akademischen Abschluss „Bakkalaurea/us FH“ einzurichten. Dies ist bereits für einige der sieben MTD-Berufszweige an mehreren Standorten umgesetzt. Für alle, die eine Ausbildung an einer Akademie oder Schule absolviert haben, bedeutet dies aber keine Schlechterstellung. Es wird auch möglich sein, ohne zusätzliche … Weiterlesen

Beamte

Für die zur Dienstleistung zugewiesenen Beamte (seit 01.01.2004-seit der Ausgliederung) hat der BETRIEBSRAT gleichzeitig die Funktion des Dienststellenausschusses im Sinne des § 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes BGBL. Nr. 133/1967, wahrzunehmen. Die der Universität zugewiesenen Beamtinnen und Beamten gehören darüber hinaus dem Wirkungsbereich des zuständigen Zentralausschusses beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an. Beamte sind nicht der Arbeiterkammer zugehörig und somit bei … Weiterlesen

Freie DienstnehmerIn (inkl. LektorInnen)

Als freie/r Dienstnehmer/in verpflichtet man sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt bestimmte Dienstleistungen bei einem/r Arbeitgeber/in zu erbringen. Das Hauptunterscheidungsmerkmal zum Arbeitsvertrag ist das Fehlen der “persönlichen Abhängigkeit” gegenüber den ArbeitgeberInnen, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass freie DienstnehmerInnen sich die Arbeitszeit mehr oder weniger selbst einteilen können. Es gibt allerdings freie Dienstverträge mit Tätigkeiten deren … Weiterlesen

Sondermittelbedienstete

Sondermittelbedienstete sind Angestellte der Medizinischen Universität (MedUni Wien. Ihr Gehalt wird der MedUni Wien von der Gemeinde Wien refundiert. Zwischen MedUni Wien und Gemeinde Wien herrscht Übereinkunft, dass die Fachaufsicht der Gemeinde Wien und die Dienstaufsicht der/dem OrganisationseinheitenleiterIn, somit der MedUni Wien obliegt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Konfikten zwischen den beiden Aufsichten, die meist am Rücken der Sondermittelbediensteten … Weiterlesen