Liebe AKRs,
hier die Anträge zur kommenden Vollversammlung – noch nicht diskutiert und korrigiert.
Bitte um eventuelle Anmerkungen bzw. Kommentare:
Ulli hat den Antrag zur Quote in BRAK und SOZAK dankenswerterweise schon auf die Plattform gestellt (der Antrag wurde eben auf Wunsch von Mesut und nach Rücksprache mit Ernst um die Erhöhung des MigrantInnenanteils ergänzt)
weitere Anträge können gerne gleich hier eingefügt werden – nach Vereinbarung bitte mit AutorInnen-Angabe zur erleichterten Rückfragemöglichkeit.
AUGE01_Wertschoepfungsabgabe – Markus
Resolution_Kollektivvertraege – Markus
Arbeitsmarktintegration – Lukas
Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage – Lukas
Mindestsicherung – Lukas
Deutschkurse beim AMS – Lukas
Rezeptgebührenobergrenze – Lukas
wir haben auch 3 Anträge aus Niederösterreich bekommen – bitte anschauen, ob wir die auch übernehmen wollen/können.
NOe_GuKG-Novelle_Berufsschutz – Stefan Taibl (NOe)
NOe_GuKP-Novelle_Aufschulungen – Stefan Taibl (NOe)
NOe_Lehre_ueber_18 – Stefan Taibl (NOe)
darf ich bitte darauf aufmerksam machen, dass meine anträge – insbesondere jener über den arbeitsmarktzugang – auf fehler und diskussionsbedarf durchgelesen werden sollten…?
Zum Antrag Arbeitsmarktintegration habe Linda und Brigitte folgende Anmerkungen:
folgenden Satz hätten wir gerne ERGÄNZT:
Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des ungeheuren Arbeitslosigkeitsrisikos im Segment schlecht ausgebildeter Menschen ODER MENSCHEN MIT NICHT ANERKANNTER QUALIFIKATION – ist für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind völlig, aber auch für arbeitslose Menschen fast immer verschlossen.
Die Forderung nach der Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen hat die AUGE/UG bislang immer DREI Monate gefordert und nicht sechs.
6 Monate mit Ersatzkraftstellung ist Beschlusslage (Sozialpartnerbeschluss, Bad Ischl)
Eine Formulierungsfrage zum Antrag MINDESTSICHERUNG:
…. So versucht die ÖVP darzustellen, dass Menschen in der Mindestsicherung tausende von Euro kassieren, ohne arbeiten zu müssen. Das entbehrt jeder Grundlage. Zum Ersten, weil ein Einkommensgemenge aus Mindestsicherung und Familienbeihilfen keinem monatlichen Erwerbseinkommen entspricht. Zum Zweiten, weil auch jede österreichische Familie mit vielen Kindern denselben Schutz in der Mindestsicherung erhält, wie die in der Absicht, mit falschen Darstellungen Hassdiskurse zu eröffnen, dargestellten Berechnungen.
In diesem Absatz wird unter Zum Zweiten angemerkt, dass jede österreichische Familie dieselben Leistungen erhält – in den Satz auf das sich das bezieht steht aber nichts von nichtösterreichischen Menschen sondern nur Menschen.
Formulierungsvorschlag:
So versucht die ÖVP darzustellen, dass ZUGEZOGENE Menschen …..?
Antrag Rezeptgebührenobergrenze:
eine Frage zum Satz:
Diese Rechtsansicht wurde bis zu den Höchstgerichten bekämpft und durchgesetzt.
Wurde sie von durchgekämpft? oder bekämpft und trotzdem durchgesetzt?
anmerkung zur anmerkung zu REZEPTGEBÜHRENOBERGRENZE
irgendwer hat die rezeptgebührenobergrenze bis zum vfgh bekämpft. der vfgh hat die vorgehensweise leider bestätigt, also die klage abgewiesen. leider. dennoch ist es ungerecht und bestraft vor allem frauen.
anmerkung zu den ergänzungen von linda/brigitte zum antrag MINDESTSICHERUNG: super. ist besser so.
zur formulierungsfrage zum antrag MINDESTSICHERUNG:
es geht eben nicht nur um zugezogene menschen. die mehheit der menschen, die mindestsicherung erhalten, sind hier geboren und haben immer schon hier gelebt. mir gehts darum, dass klar gemacht wird, dass es eben nicht nur um menschen mit migrationshintergrund geht, sondern alle betroffen sein können.
Rückmeldung von Sonja Müllner zu den Anträgen aus NO: Der Antrag zum Berufsschutz hat noch Diskussionsbedarf (der jetzt vor der VV nicht mehr geführt werden kann)
– somit in Wien bitte nicht einbringen.
Die Anträge zur Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und der zu Lehre über 18 wurde etwas umformuliert und können in Wien auch eingebracht werden.