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Liebe AK-Rät:in Wien,

anbei zwei Anträge zur Vollversammlung.

Liebe Grüße

Uschi

Resolution
EthikArbeitswelt_Framing_final(005)

Antrag auf verstärkte Kooperation der betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen
Ethik_Antrag_Gegenmacht_final

6 Kommentare am 1. April 2021

6 Responses to “Antrag auf verstärkte Kooperation der betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen”

  1. stefantaibl sagt:

    Den Antrag auf verstärkte Kooperation, der geht sich für mich gar nicht aus. wenn wir Gewerkschaften obsolet machen wollen, oder abschaffen wollen, dann ja, aber eigentlich will ich das nicht. die aufgabe der Gewerkschaften ist schon die betriebliche arbeit, in den betrieben, und sie hat da ganz eine andere rolle als die ak. das ich damit sehr unzufrieden bin, sie mich dissen, ich zu meiner Beratung hauptsächlich die Juristen der ak nehme, ist ein anderes Thema. und, die Kontrollfunktionen haben eigentlich die ai und die kk und die sv, das hat auch seine Berechtigung. sorry, den kann ich, für nö, nicht bringen, und politisch kann ich da nicht mit.

  2. karinstanger sagt:

    Liebe alle.

    Danke für eure Anträge und danke fürs Hochstellen auf die Plattform.

    Zum zweiten Antrag „Antrag auf verstärkte Kooperation der betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen“
    und im spezielen zu den folgenden Forderungspunkten

    „• Die Einrichtung einer Denkwerkstatt zwischen betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen, die einen besseren Austausch bezüglich gesetzlicher Bestimmungen und ihrer Auswirkungen auf die Praxis beleuchten könnte.“

    Das mit der Denkwerkstatt finde ich ein super Idee. Es erinnert mich an die Interessensgemeinschaften der GPA.
    Findet ihr hier: https://www.gpa.at/die-gpa/interessengemeinschaften
    Vielleicht wäre das besser beim ÖGB in Kooperation mit der Arbeiterkammer angesiedelt.

    „• Die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Sammlung und Auswertung von Betriebsvereinbarungen.
    • Beratung von Betriebsrät*innen, nicht nur durch die Gewerkschaften sondern vor allem auch durch die Arbeiterkammern.“

    Wir haben ja in unserem AK-Jour fixe schon gemeinsam darüber geredet. Die Aufgabe von Arbeiterkammern ist nicht das Servicieren von Betriebsrät:innen. Mir ist klar, dass manche Gewerkschaften das mehr schlecht als Recht machen und sie ihre Betriebsrät*innen zu wenig unterstützen. Aber die Beratung von Betriebsrät*innen und auch die Betriebsvereinbarungen fallen klar in den Kompetenzbereich der Gewerkschaften.

 Das wäre ja auch eine massive Schwächung der Gewerkschaften es ihnen wegzunehmen.

    Ich rufe euch noch an, damit wir gemeinsam überlegen wie wir weiter tun.



    Liebe Grüße

    Karin

  3. verakoller sagt:

    Liebe Alle,

    ich muss mich leider Stefan und Karin anschließen. Wie schon in unserem Jourfixe besprochen, halte ich den Antrag auf verstärkte Kooperation für politisch problematisch. Ich weiß wir ärgern uns alle oft über die Gewerkschaften und den ÖGB und würden uns etwas anderes wünschen, aber ich stehe trotzdem hinter der Idee von einer Aufteilung zwischen gesetzlicher und freiwilliger Interessensvertretung und ich sehe es auch als unsere Aufgabe als Gewerkschafter*innen und AK Rät*innen diese grundsätzliche Idee zu fördern und dafür einzutreten. Die prinzipielle Trennung der Aufgabenbereich erachte ich daher als gut und bin auch nicht dafür sie zu vermischen. Ich würde es gut finden diesen Antrag bei der nächsten Möglichkeit beim ÖGB einzubringen, dort gehört er für mich hin. lg Vera

  4. Liebe Leute,
    ich kann euch sehr gut verstehen und der Antrag auf Kooperation enthält so gut wie alle Kritikpunkte, die ich auch aus meiner BR Arbeit kenne und er wirft auch gleich auch noch zahlreiche Folgeproblematiken auf.
    Aus meiner Sicht ist er aber ein umfangreiches Grundsatzpapier für uns, aus dem man mehrere Anträge und Ideen ableiten kann, die zum Teil vermutlich Ansprüche an uns als UG stellen oder auch an andere Stellen gerichtet sein müssen, wie etwa den ÖGB, wie Karin und Vera es bereits vorgeschlagen haben.
    Ich sehe z.B. auch gleich einen Antrag im Bereich des Arbeitnehmer*innenschutzgesetztes, was die Konsequenzen der Evaluierungen der psych. Belastungen am Arbeitsplatz angeht. Mir sind diese Maßnahmen auch schon länger zu zahnlos. Das geht sich aber vermutlich erst für die nächste VV aus…
    Was die Kompetenzverteilung angeht, sehe ich es allerdings auch so wie meine Vorredner*innen: wir würden uns und der Interessensvertretung damit vermutlich mehr schaden als nutzen.
    GLG Marion

  5. Zum Antrag Gegenmacht schliesse mich dem Tenor der bisherigen Diskussionsbeiträge hier und im vergangenen Jour Fixe an. Manche Inhalte sind z.T. auch schon realisiert, z.B. gibts eine Mobbingberatung, die sowohl Mobbingopfer als auch BRs/PVs berät, mit der ÖGB-Fachgruppenvereinigung Gesundheits- und Sozialberufe (https://www.fgv.at/) eine gewerkschaftsübergreifende Austausch- und Koordinationsplattform für diese Berufe, die sowas wie eine Denkwerkstatt sein könnte (ob sie’s auch ist, weiss ich nicht) und der Input von Betriebsrät*innen in der AK sollte wohl über die Arbeiterkammer-Rät*innen gegeben sein, die alle BRs oder PVs sind. Dass alles verbesserungsfähig und v.a. partizipativer gestaltbar wäre, ist unbestritten, würde sich aber vermutlich durch Einführung neuer Einrichtungen nicht ändern, solange die (Stellvertreter-)Kulturen sich in den Gewerkschaften nicht ändern. Meine Conclusio: schauen wir, welche Initiativen wir auf (auch übergreifender) Gewerkschaftsebene setzen können/müssen, um den formulierten Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.

  6. Der Ethik Arbeitswelt-Framing-Antrag ist jetzt schön rund und nachvollziehbar. Allerdings kann ich mir unter der Forderung „Mit den Ressourcen der AK Wien sollen Modelle einer den Menschenrechten folgenden, auf Gleichberechtigung ausgerichteten, sozialen und gesunden Arbeitswelt entwickelt werden“ noch immer nicht so recht was vorstellen: was genau sollen diese „Modelle“ sein? Realisiert der AK-Wohlstandsbericht (https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/verteilungsgerechtigkeit/AK_Wohlstandsbericht_2020.html) schon einen Teil dessen, was im Antrag gefordert wird? Wenn ja, wäre eine Bezugnahme darauf nicht schlecht, um zeitgleich aber auch zu sagen, welcher nächster Schritt von der AK gefordert ist.

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