Fertige Anträge:
AUGE02_ Vorziehen_Negativsteuer
AUGE03_Pflege_und _Vermoegenssteuern
AUGE04_Rechte_ANInnen_Kuendigung
AUGE10_Geschlechtergerecht_formulierte_Antraege
AUGE11_Psychoanalyse_als_Sachleistung
AUGE12_Gastgartenoeffnung_im_Winter
AUGER1_Initiative_gegen_Unrecht
Antragsentwürfe zur Diskussion:
Arbeiterkammergesetz geschlechtergerecht formulierte Anträge
AKwienAntragPsychoanalyse modifiziert_CD+akl
Hintergrundpapier I zu_Antrag_Psychoanalyse
Hintergrundpapier II_Antrag_Psychoanalyse
PsychoanalytikerInnen-Brief an KammerrätInnen
langfristige_Finanzierung_von_Pflege_durch_Vermögenssteuern
langfristige_Finanzierung_von_Pflege_durch_Vermögenssteuern_korr
Verbesserung_der_Rechte_von_ArbeitnehmerInnen_bei_Kündigung
AK-VV_-_AUGE_-_Frauenpensionen
Schanigartenöffnung_nur_mit_Verbot_der_Außenflächen-Beheizung
ad Frauenpensionen-Antrag: ich bin ja definitiv dagegen, dass AN über das Pensionsantrittsalter hinaus voll weiter erwerbstätig sind – und zwar nicht wegen der Frauen, sondern wegen der gutverdienenden, in machtvollen (raren) Positionen verharrenden Männer, wie beispielsweise die honorigen Universitätsprofessoren, die uns dann immer erzählen, wir sollen flexibler sein etc. Ausserdem sind wir grundsätzlich gegen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
Ich verstehe zwar den entsprechenden Teil des Antrages als taktische Herangehensweise, dennoch ist’s als Forderung von uns formuliert …
ad Pflege-Antrag: da kam von Ulli der Einwand, ob wir wirklich aus der Vermögensbesteuerung ausschliesslich die Pflege finanziert wissen wollen. Da fehlen noch weitere Diskussionsbeiträge! In unserem Programm haben wir’s an 2 verschiedenen Stellen so formuliert: „Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage: nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Einkommen aus Vermietung, Verpachtung und Vermögen (Kapitalerträge) sollen zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden. (…) Wir fordern massive Investitionen im Sozialbereich – eine aus Vermögenssteuern finanzierte Sozialmilliarde“. Ich würd’s ganz gerne in diesem Sinne formuliert sehen: Vermögenssteuern zwar schon, aber nicht ausschliesslich für Pflege.
es gibt zwei probleme:
1. es ist der einzige aufhänger, der mir eingefallen ist, um die absurdität der früheren anhebung des frauenpensionsalters darzustellen.
2. das heißt aber definitiv, dass frauen bis 2033 vor den männern in pension gehen MÜSSEN. und da gibts ein eugh-erkenntnis, das diese praxis in österreich als grundrechtswidrig ansieht.
ich bin ab mittwoch abend bis zum 25. weg. wenn ich bis dahin einen besseren ansatz für die beschlussformel vorgeschlagen bekomme, kann ich es ändern. es kann natürlich auch wer anderer eine andere beschlussformel vorschlagen, aber ich sags gleich: die grünen sind mit dieser berechnung deshalb nicht in die medien gekommen, weil die journalistInnen sofort gefragt haben, warum sie gegen höhere frauenpensionen sind. und diese frage ist ohne das recht, wie männer bis 65 zu arbeiten, nicht zu beantworten.
zum pflegeantrag: sinn macht bei der pflege die spezifische erbschaftssteuer (also nur ein teil der vermögensbesteuerung), da der eigenregress in der pflege eine de facto erbschaftssteuer von 100% ist, der nur nach glück oder unglück wirksam wird.
und ein drittes: wenn das wort vermögenssteuern durch erbschaftssteuern ersetzt würde, ist m.e. das problem behoben. meiner erinnerung nach hat chalupka auch von der erbschaftssteuer gesprochen in der pressestunde…
Erbschaftssteuer statt Vermögenssteuer gefällt mir gut, danke
ad frauenpension:
danke lukas für den antrag! der zeigt ja ganz deutlich, dass hinter der forderung nach der früheren anhebung KEIN finanzielles problem steht. anscheinend wollen sie nur auch mal das wort gleichberechtigung in den mund nehmen – allerdings nur zum nachteil der frauen (ich seh das niedrigere pensionsantrittsalter schon als positiv).
daher finde ich die erste begründung im antrag eigentlich ausreichend. wie vor ca 30 jahren die schrittweise angleichung des antrittalters beschlossen wurde, ist man davon ausgegangen, dass bis zum jahr 2014 auch eine gleichstellung in sachen lohn/unbezahlter arbeit erfolgt sein wird. wie wir jetzt wissen, wird das im jahr 2024 nicht sein – und früher schon gar nicht. wenn sich die betreiber bei pensions-gleichberechtigung auch bei der lohn-, job- und unbezahlter arbeit verteilung so ins zeug legen würden wie bei der pension hätte ich damit kein problem. aber nur einseitig – weiter zum nachteil der frauen nivellieren – das ist inakzeptabel. Außerdem ist es unzumutbar so kurzfristig in die lebensplanung der frauen einzugreifen.
zum problem der niedrigen pension: ich denke, niemand soll gezwungen werden länger zu arbeiten weil sie/er eine zu niedrige pension hat. da könnten wir vielleicht mal einen eigenen antrag machen.
1. die für mich viel bessere Antwort auf die Frage, warum Frauen nicht durch längeres Arbeiten die Möglichkeit haben sollen, ihren Pensionsanspruch zu erhöhen, wäre, dass es wohl nicht sehr attraktiv für Frauen sein kann, 5 Jahre länger zu arbeiten um dann 10,- mehr Pension pro Monat zu bekommen (so viel wären deine 3%/Jahr hochgerechnet auf 5 Jahre, bezogen auf die 912,- durchschnittl. Frauenpension) – daher müssen andere Massnahmen ergriffen werden, die tatsächlich zu einer Erhöhung der Frauenpensionen führen (wie Andrea schon sagte)
2. taktisch könnte ich mir gerade noch vorstellen, zu fordern, dass bis zum Erreichen des gleichen gesetzlichen Pensionsantrittsalters FRAUEN die Möglichkeit bekommen sollten, über ihr dzt. gesetzl Pensionsantrittsalter hinaus bis zum dzt. gesetzl Pensionsantrittsalter der Männer zu arbeiten.
Offensichtlich besteht beim Antrag zur Frauenpension noch Diskussionsbedarf, weshalb wir den Antrag heute noch nicht in der AK einbringen.