Update 10.11.: Tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu komme, das Ergebnis der Fraktionsvorsitzendenbesprechung auf die Plattform zu stellen – es ist gerade die Hölle los!
Unser Abstimmungsverhalten könnt ihr aus dem gestern aktualisierten Abstimmungsverzeichnis ersehen, wobei da leider Fehler passiert sind: dort, wo wir gesagt haben, bei Änderung + (ganz viele FA-Anträge), sind jetzt beide Abstimmungsverhalten eingetragen – so wollten wir das nicht, muss ich noch urgieren. Die Wünsche/Kommentare zu den Anträgen schreibe ich jeweils bei den Anträgen dazu. Es sind auch noch ein Haufen geänderter/neuer Anträge gekommen – hier eine Übersicht, ich setze sie bei den entsprechenden Fraktionen dazu. (Klaudia)
Update 9.11. 12:10
Anbei ein dringlicher Antrag und eine dringliche Resolution und der gemeinsamen Antrag bezüglich EKH und das Abstimmungsverzeichnis.
Die FSG möchte – soweit es geht – gemeinsame Anträge daraus machen.
Beim EKH-Antrag ist die FSG auch dabei, sie haben nur vergessen sich reinzuschreiben.
Bitte schaut sie euch an.
Diskussion dazu gerne in den Kommentaren.
Bis Mittwoch.
Lg, Karin
Gem R01 – D – EKH
FSG DR01 – S – SV – 45 Jahre abschlagsfrei_neu FÜR 11.11.2020
FSG DR R01 – D – AK Wien VV für Frieden und Demokratie_neu FÜR 11.11.2020
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Liebe alle.
Edit 31.10.: FCG-Austauschdokument – 3 Anträge dazugekommen.
Hier findet ihr die alle Anträge zur 174. AK Wien Vollversammlung.
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Termine zur nächsten AK-Vollversammlung:
– AKR-Jour Fixe – Anträge der anderen: Di 3.11., 17-20h
– AK-Vollversammlung 11.11. (Expedithalle Wien, 1100 Wien, Absberggasse 27)
– Fraktionsbesprechung: 9-10h
– Vollversammlung 10:30-17h
In der Einladung findet ihr auch die Covid19-Bestimmungen: Link zur Einladung
Anträge der Anderen
Abstimmungsverzeichnis – 174. VV (aktualisiert)
- GemDR01 – S – SP – Beibehaltung d abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren
- Gem R01 – D – EKH
- Gem01 – S – SP – Mobiles Arbeiten – Home Office – fair und gerecht gestalten
- Gem02 – S – SV – Gesundheitssystem im Wandel
- FSG DR R01 – D – AK Wien VV für Frieden und Demokratie
- FSG03, Home Office: Zu AZ wollen sie explizit nix hineinnehmen, weil sie meinen, AZG und ARG gelten ohnehin; wenn extra was formuliert würde, wäre die Gefahr gross, dass AG genaue Zeit-Aufzeichungen wünschen, wo dann jede Kaffeepause etc. eingetragen werden müsste. Auch wegen der Lage wollen sie die Freiheit der AN, sich selbst zu organisieren, nicht beschränken durch Überregulierung.
Dito zum grenzüberschreitenden Arbeiten: steuerrechtlich sei geklärt, dass nach Wohnsitz zu versteuern sei (meist von Vorteil für die AN) - FSG05: Wir wollen das JA aus der Überschrift heraussen haben – wurde geändert: FSG05 – S – AMI – Überregionale Vermittlung – wenn dann richtig
- FSG6: Qualität auch in den Forderungsteil übernehmen – wurde geändert: FSG06 – S – FF – 1 % BIP für Kinderbildung
- FSG7: wollen wir ergänzt haben um: auch qualitative Personalberechnung (nicht nur wieviele, sondern wieviele mit welcher Qualifizierung), Nein zu geteilten Diensten, sofortige Arbeitszeitverkürzung auf 35 Std/Wo; Berücksichtigung auch psychosozialer Aspekte der Gesundheit
- FSG12 – S – SV – Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen
- FSG21: Obwohl es um einen KV geht, sehen sie es nicht als Gewerkschafts-Angelegenheit, deren Zuständigkeit der AK-VV sie ja immer in Abrede stellen
- FSG24: wollen wir ergänzt haben um muttersprachliche Förderung, nein zu separierten D-Klassen und gemeinsame Schule der 6-14jährigen
FSG28: wir wollen automatische Drosselung auf 5kmh und Richtungsanzeiger heraussen haben
FCG – Gesamtdokument_Austausch
- FCG1: wir wollen Forderung ergänzt haben durch Lebensalter 42. J.
- FCG3 wird zurückgezogen, weil erledigt
- FCG6 wird gemeinsamer Antrag mit FSG3
- FCG17 – S – E_Medikation
- FA DR R01 – D – Landesverteidigung-Kasernen
- FA01 – SWB – Corona-Massnahmen
- FA2: FSG schlägt Umformulierung in „ArbeitnehmerInnen in Ö“ vor (statt öst. StaatsbürgerInnen) – dann Z, sonst –. Falls FA darauf eingeht, müssen wir überlegen, ob wir unser Abstimmungsverhalten ändern
- FA06 – B – Kreditzinssenkung
GA – Gesamtdokument – bei Fraktionsvorsitzendenbesprechung nicht anwesend
- FAIR08: wir wollen Klarstellung, dass Forderung nicht Impfungen inkludiert, die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zum Schutz der KlientInnen schon jetzt vorgesehen sind – wird von ihnen explizit abgelehnt
GLB – Gesamtdokument.docx
- KOMintern06 lehnen wir ab, weil uns Freistellung bis Ende 2021 zu lange erscheint. Sie meinen, die Risikogruppen-Definition wäre nach Ende der Pandemie ohnehin obsolet, somit auch die Freistellung. Abstimmungsverhalten ändern?
Unsere Anträge
AUGER01_EKH: wow – FSG möchte gemeinsamen Antrag daraus machen! Komintern + GLB wollen mit. Auffällig: alle Fraktionen mit türkischem Bezug lehnen ab
AUGE01_Mobile_Pflege_und_Betreuung
AUGE03_Verbesserung_fallweise_Beschäftigung
AUGE04_Diskriminierungstatbestand_Soziale_Herkunft
Liebe Karin,
Ich finde eien gmeinsamen Antrag zum EKH ehr gut – nur eine Anmerkung zum Text: im vorletzten Absatz ist ein Tippfehler (ein s zuviel bei ‚….dass EKH einfach abzuschaffen‘.) Liebe Grüße, Christine
Liebe Runde,
ich finde es super dass der EKH Antrag jetzt auch von den anderen linken Fraktionen unterstützt wird! Danke Karin für deine Hilfe, dass wir da dran geblieben sind; ich wäre ja schon zu demotiviert gewesen. Hat sich gelohnt, whoop-whoop!
Bis Mittwoch,
LG
Flora
Zu FSG03 Home Office: Ich sehe gerade die grenzübergreifenden Situationen durchaus relevant. Beispiel aus der aktuellen BR Praxis. Wir stocken gerade bei unserer „mobile Working“ Vereinbarung, wegen der Befürchtung unserer Personalleitung, dass womöglich seitens des Dienstgebers uU Körperschaftssteuer entstehen könnte, wenn MA Home Office überwiegend im Ausland machen. Und wir haben etliche Anlassfälle.
Siehe z.B. https://www.grantthornton.at/themen/blogs/mitarbeiter-mobilitat-und-deren-steuerliche-folgen/ :
„Begründung von Betriebsstätten
Auch außerhalb formeller Mitarbeiter-Mobilitätsprogramme eines Unternehmens zeigt die Erfahrung, dass sich Mitarbeiter multinationaler Unternehmen mitunter als Reaktion auf bestimmte Ereignisse dazu entschließen, mit ihren Familien den Wohnort zu wechseln. Daneben gibt es in Österreich aufgrund der geographischen Lage für viele Mitarbeiter die Möglichkeit, einen Wohnsitz im Ausland beizubehalten, und trotzdem in Österreich tätig zu sein.
Die Tätigkeit eines Mitarbeiters in einem Land, in dem der Arbeitgeber bisher keine Niederlassung oder Betriebsstätte hatte, birgt für den Arbeitgeber oftmals das Risiko, dass durch die Tätigkeit des Mitarbeiters im Ausland eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne begründet wird.
Dabei kann unter Umständen auch das private Home Office eines Mitarbeiters als ‚feste örtliche Einrichtung‘ gesehen werden, die für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte begründet. Dies würde für den Arbeitgeber zu einem beschränkten Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führen hinsichtlich der Einkünfte, die diesem nunmehr als Betriebsstätte zu qualifizierenden Home Office zuzurechnen sind. Diesfalls wären im Ausland uU Steuererklärungen einzureichen und Körperschaftsteuer zu begleichen.“
Es hat eben nicht nur die Ansässigkeit sondern auch der Ort der Tätigkeitserbringung Konsequenzen. Siehe auch die AK Publikation (!) https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuerundgeld/AK_Steuerliche_Regelungen_bei_Auslandseinkuenften_012019.pdf
Falls es noch gebraucht wird für morgen:
Statement zum Antrag AUGE_04: Diskriminierungstatbestand_soziale_Herkunft
Nach der repräsentative Studie zu den Diskriminierungserfahrungen in Österreich in Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung durch SORA im Auftrag der AK handelt es sich bei der Benachteiligung aufgrund des sozialen Status um eine Form der Diskriminierung, die, wie z.B. auch bei der Diskriminierung nach dem Geschlecht, durch gesellschaftliche Strukturen und Systeme, die ungleiche Ausgangsbedingungen schaffen, entsteht. Dies beeinträchtigt den sozialen Zusammenhalt und die positive Weiterentwicklung der Gesellschaft.
Von den 25% der Personen, die sich aufgrund ihrer sozialen Herkunft diskriminiert fühlten, geben 13% an, sich auch wegen anderer Merkmale diskriminiert zu fühlen. Es besteht also auch eine übergreifende, intersektionale Verstärkung anderer Benachteiligungsformen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter etc.).
Zwar zeigen Beobachtungen aus der Gleichbehandlungskommission zahlenmäßig wenige Einzelbeschwerden (die Beschwerdeform, die auch die Gleichbehandlungsgesetze vorsehen, doch können diese, auch wenn zahlenmäßig gering, einen Unterscheid machen, wie mit dem Thema umgegangen wird.
Oftmals ist die Tatsache, dass etwas rechtlich relevant ist, schon ausreichend, dass etwas NICHT passiert – so z.B. eine Benachteiligung, weil man sich unangenehme Folgen lieber erspart (lange, ev. teure Verfahren, Imageverlust etc.) – auch auf Seite der Diskriminierer*innen.
Somit wird auf diese Weise auch ein langsames Umdenken initiiert.
Zusätzlich stärkt ein Rechtsanspruch unterstützenden Strukturen, wie etwa Interessensvertretungen und Anlaufstellen, wie Betriebsräte oder Gleichbehandlungsbeauftragte, früher und präventiv zu agieren, was oftmals Probleme schon vor der Eskalation, also einer Beschwerde oder einem Verfahren, abfangen und lösen kann.
Natürlich könnten auch in anderer Hinsicht privilegierte Personen klassistisch diskriminiert werden, z.B. eine adlige oder akademisch gebildete Person aufgrund ihrer sozioökonomischen Situation (Verarmung, Präkariat etc.). Das ist aber das Wesen von Intersektionalität und trifft auch auf andere Diskriminierungstatbestände zu. Das sollte kein Argument gegen einen neuen Diskriminierungstatbestand sein – denn es würde auch die bereits bestehenden schwächen.
Abschließend: die Einführung des zusätzlichen Merkmals „sozialer Status“ bremst andere Bestrebungen nicht. Tatsächlich müssten ALLE Maßnahmen weiterhin und zusätzlich mit Vehemenz weiterbetrieben werden:
– Strukturelle und systemische Benachteiligungen abbauen
– Niederschwelliger und ausgeweiteter Zugang zu rechtlichem Schutz
– Bewusstseinsbildungsmaßnahmen
– Levelling-Up aller Diskriminerungstatbestände
– Verteilungsgerechtigkeit