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Fraktionsbesprechung: 26. April 2018, 9 Uhr im Seminarraum 25 im BIZ!

Anmerkungen aus der Fraktionsvorsitzenden-Besprechung in rot, aktualisiertes Abstimmungsverzeichnis am Textende!

Protokoll der Besprechung der anderen Anträge vom 16. April 2018: Abstimmungsverhalten AUGE inkl Anmerkungen.

Gesamtdokumente aller Fraktionen und das Abstimmungsverzeichnis-Formular.

AUGE – Gesamtdokument

die AUGE/UG Anträge auch als doc zum Weiterverwenden

gemeinsame Anträge:

andere Fraktionen:

FSG – Gesamtdokument

ÖAAB – Gesamtdokument

FA – Gesamtdokument

  • FA04 – I – Wahlreform – Austauschblatt
  • FA09 – Anpassung Sozialvorschriften an EU: FSG empfiehlt zurückziehen und nächstes mal substantiell besser einbringen (weil jetzt unklar, welche Normen wohin geändert werden sollen)
  • FA11 – Änderungen AK-Pensionen: FSG: AK bereit, Rechnungshof-Empfehlungen umzusetzen, würde gerne ändern, das erfordert aber die Zustimmung der Betroffenen; per “ einfacher mail an den Direktor“ gibt’s gar nix = falsche Behauptung – zurückziehen oder Z; 

GA – Gesamtdokument

LP – Gesamtdokument

ARGE – Gesamtdokument

GLB – Gesamtdokument

KOMintern – Gesamtdokument

BDFA – Gesamtdokument; unseren Änderungswunsch bei Antrag 1 war Charles zwar nachvollziehbar, aber, ob sie’s auch umsetzen können, ist unklar.

 

Abstimmungsverzeichnis – 170. VV – Fraktionsvorsitzende

 

5 Kommentare am 11. April 2018

5 Responses to “170. AK-Vollversammlung Wien – alle Anträge”

  1. + AUGE R03: AMS würde ich in Forderungen rausnehmen, weils stimmt; Einwand zu Arbeitsstiftung halte ich für lächerlich – würde ich drin lassen. Frauenqote 50% ist schwierig … stimmt für Wien wahrscheinlich – Formulierung ohne konkrete Quote („ausreichend Fördermittel“, „die Schwerpunktsetzung von eigenen Mitteln f. frauenspezifische Massnahmen beibehalten bleibt“)? Derzeitige Beschlusslage ist 50% – dh, wenn wir’s gar nicht drin haben, bleibt Beschluss aufrecht … – bin mit Antragstellerin in Kontakt, aber eure Meinung interessiert mich!
    + AUGE06 – selbstverständlich!

    + FSG12 – wie schon geschrieben: halte ich für ausreichend
    + ÖAAB – meinetwegen, sollen sie’s lassen, wie’s ist …
    + FA09 + FA11 würde ich beide Z, wenn sie’s nicht zurückziehen (was zu erwarten ist)
    + BDFA01: hat jemand Zeit, ihnen einen Änderungsvorschlag zu formulieren?

  2. viktoriaspielmann sagt:

    Sorry was ist das bitte für ein Argument „50%-Quote f. Bindung an frauenspezifische Massnahmen in Wien kontraproduktiv, weil Problemgruppen andere, Mittel können nicht abgerufen werden“. Das AMS Wien hat grad alle Anstrengungen unternommen, dieses Ziel zu erreichen und das Ziel 50% Frauenförderbudget gilt auch nach wie vor. Außerdem hat die FSG schon tausend mal Anträgen von uns zum Frauenförderbudget Ziel des AMS mitbeschlossen. und es steht im Leitantrag des ÖGB zu Arbeitsmarktpolitik. das ist lächerlich. glg vicky

  3. Lukas Wurz sagt:

    also… der gemeinsame antrag zur auva passt meines erachtens. unsere forderung, die anerkennungspraxis bei berufskrankheiten zu verbessern, ist ja drin. ich sehe kein problem, dem zuzustimmen.

    zu auge01: ein zentrales problem des ams ist, dass es tatsächlich keine möglichkeit besitzt, auf individuelle problemlagen einzugehen. das muss behoben werden. das muss nicht zwangsläufig durch das ams selbst erfolgen, aber das problem der mehrfachen berufseinstiegshemmnisse muss irgendwo wahrgenommen und eine lösung umgesetzt werden. das kann nur bei der arbeitslosigkeit sein. ich bin für drinlassen… oder es fällt wem eine formulierung ein, die weniger esoterisch klingt. wenn jemand familiäre probleme, betreuungsprobleme, schulden und eine fehlende berufsausbildung hat, so nutzt es ihm oder ihr gar nichts, dass das ams angeblich überfordert ist. ohne sozialarbeiterisches angebot wird diese person dauerhaft ausgegrenzt bleiben.

    und zu frauenquote: ganz ehrlich? ich halte die 50% frauenquote für wesentlich, auch wenn sie noch nie erreicht wurde. die ganze debatte beinhaltet seit jahren eine geschlechtsspezifische bewertung von arbeit – immer zu lasten von frauen. letztlich läuft es darauf hinaus, dass es wichtiger ist, männliche hilfsarbeiter zu finanzieren, als weibliche menschen ohne ausbildung. die argumentation, dass das budget mehr flexibilität braucht, unterstützt nur gesellschaftliche herrschaftsprinzipien.

  4. + AUGE01: sollen wir’s so probieren: „… Rechtsanspruch auf Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen, die ihre aktuelle spezifische Lebenssituation und Problemlagen berücksichtigt“? Oder trifft’s das nicht?
    + AUGE R03: ok, lassen wir die 50%-Frauenquote drin. Ich möchte noch die Einbeziehung der AK-Frauenabteilung in die Behandlung des Antrages einfordern (wohl in der VV, weil beim entsprechenden AK-Vstd bin ich nicht da). Ich brauche aber jedenfalls noch ein paar Facts zum Einbringen in die Diskussion!

  5. walterbraunsteiner sagt:

    FSG12 – Änderung finde ich ausreichend
    FSG18 – Änderung ist nicht wirklich umfassend sondern nur ein bisserl allgemeiner formuliert, eigentlich ist´s keine Änderung…
    FSG24 – gute Sache

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