1

Anträge aus NÖ

Antrag11_Mehr-Überstunde

AUGE08_Arbeitsmarktintegration-3

AUGE09_Mindestsicherungdocx

AUGE10_Flüchtlinge Arbeitsmarkt

AUGE12_geteilte Dienste

AUGE13_ÖBB-Verkaufsautomaten-Abbau




Anträge AUGE/UG Salzburg zur AK-Vollversammlung am 9.11.2017

  1. AK-Pflichtmitgliedschaft
  2. AMS-Förderbudget
  3. Kilometergeld für Fahrräder
  4. Klares Nein zu Angriffen auf Sozialstaat von rechts
  5. Masterplan Bodenschutz
  6. Pariser Klimaabkommen ernst nehmen
  7. Urheberrechtsgesetz
  8. Wahlrecht für Alle



Vorschlag bundesweiter Antrag Masterplan Bodenschutz (Entwurf OÖ)

Resolution Masterplan Bodenschutz

Sei Jahren kritisiert und mahnt die EU-Kommission Österreich wegen seines massiven, alles andere als nachhaltigen Flächenverbrauchs. Österreich liegt im EU-Vergleich (pro Kopf) an der Spitze und überschreitet die EU-Vorgaben weit.

In Österreich werden jährlich Böden im Ausmaß von rund 75 km² zusätzlich für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Freizeit in Anspruch genommen und somit der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Das entspricht der Anbaufläche für den jährlichen Nahrungsbedarf von etwa 100.000 Personen.

Für die Jahre 2001 bis 2016 steht einem Bevölkerungswachstum von lediglich 8 Prozent eine Zunahme der Neuversiegelung von Böden um 23 Prozent gegenüber. (Quelle: Umweltbundesamt)

Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen und Grünflächen in Bau- und Verkehrsflächen beträgt in Österreich (im Jahresschnitt) 14,7 Hektar pro Tag – das Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung würde bei 2,5 Hektar pro Tag liegen. (41 Prozent der umgewidmeten Flächen werden dann tatsächlich vollständig verbaut, gepflastert, zubetoniert und asphaltiert.)

Auf Grund des Raumordnungsgesetzes kann bei einem Einspruch des Landes gegen die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen oder Grünflächen die jeweilige Gemeinde auf der Umwidmung beharren und diese dennoch durchführen – einer der Hauptgründe für die enorme Zersiedelung Österreichs. Eine Stärkung der Einspruchsmöglichkeiten der Länder ist dringend zu diskutieren.

Der hohe, ungebremste Flächenverbrauch mag sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirken, ist aber sowohl für die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln als auch für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit allen ihren Auswirkungen (bis hin zum ständig steigenden Mobilitätsbedarf) ausgesprochen negativ:

  1. Die Möglichkeit Österreichs, sich selbst mit Nahrungsmitteln zu versorgen, sinkt
  2. Die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt ständig zu
  3. Landschaften und immer mehr der für die Gesundheit so wichtigen Naherholungsgebiete werden zerschnitten, zurückgedrängt und zerstört
  4. Ehemals intakte, gewachsene und für die Lebensqualität und das soziale Leben aller bedeutsame Ortskerne veröden
  5. zerstreute Siedlungen treiben den öffentlichen Aufwand für Infrastruktur (Verkehr, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Müllentsorgung etc.) drastisch nach oben

Von einem Umlenken der Bautätigkeit weg vom ausufernden Einfamilienhausbau zum maßvoll und kreativ verdichteten Wohnbau (und im Bereich von Bauten für Handel, Gewerbe und Industrie zur Neu-Adaptierung von Altbeständen) könnte in Wahrheit jedoch auch die Bauwirtschaft profitieren. Durch ein Abziehen der Investitionen weg vom sprichwörtlichen „Häuselbauer-Pfusch“. (Und durch qualitativ anspruchsvollere Projekte mit höherer Wertschöpfung.)

Die Fakten sind bekannt und werden auch von offizieller Seite nicht bestritten. (Nachzulesen auf der Homepage des Umweltbundesamtes.) Geändert hat sich noch nichts. Und die Zeit drängt.

Die zunehmende Bodenversiegelung gefährdet die Grundwasserreserven und bewirkt, dass Überschwemmungen immer dramatischer ausfallen. Die Hitze in den Städten schlägt nicht nur aufgrund der Klimaerwärmung immer weiter nach oben aus, sondern zusätzlich auch deshalb, weil in den Ballungsräumen Tag für Tag Feuchtigkeit speichernde Wiesen und Baumbestände zur Temperaturregulierung verloren gehen. Die Entstehung von einem Zentimer Humus im Boden (Humus ist etwas anderes als Kompost), ist ein Prozess, der 100 bis 200 Jahre braucht.

 

Resolution Variante A: an Bundesregierung

Die Vollversammlung der AK Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, einen Masterplan Bodenschutz für Österreich zu entwickeln zur schrittweisen Senkung der täglichen Flächeninanspruchnahme durch Umwidmungen für Bau- und Verkehrszwecke. Der Masterplan soll insbesondere folgende Aspekte enthalten:

  • Quantitativer Zielwert für den maximalen Flächenverbrauch in Österreich und Zeitplan zu dessen schrittweiser Erreichung.
  • Quantitative Zielwerte für den maximalen Flächenverbrauch in den Bundesländern und Zeitpläne zu deren schrittweiser Erreichung.
  • Maßnahmenpaket, um diese Ziele zu erreichen, u.a.:
  • Steuerliche Anreize sowie Förderungen zur Revitalisierung alter, leerstehender Bausubstanzen im Gegensatz zu einer Verbauung auf der Grünen Wiese (Differenzierung bestehender Steuern, Abgaben und Gebühren auf Grund und Boden je nach Revitalisierung oder Neubebauung).
  • Einrichtung einer österreichweiten Leerstandsdatenbank
  • Zielgerichtete Ausgleichsleistungen zwischen Wirtschaftsaktivitäten außerhalb und innerhalb definierter Ortskerne zur Ortskernbelebung. Legistische und finanzielle Maßnahmen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung den Vorzug zu geben.

 

 

Rsolution Variante B: an Landesregierung

Die Vollversammlung der AK Oberösterreich fordert die Oö. Landesregierung auf, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Masterplan Bodenschutz für OÖ) für eine schrittweise Senkung der täglichen Verluste von landwirtschaftlich genutzten Böden durch Umwidmungen für Bau- und Verkehrszwecke zu schärfen. Insbesondere folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:

  • Stärkung des Bodenschutzes in der Raumordnung, u.a. durch:
    • landesweite Ausweisung besonders wertvoller landwirtschaftlicher Agrarflächen als landwirtschaftliche Vorrangflächen (ähnlich wie in der Steiermark);
    • verstärkte Umsetzung des Prinzips Innenentwicklung vor Außenentwicklung bei Baulandausweisungen durch z.B. Notwendigkeit eines Nachweises der Gemeinden bei neuen Baulandausweisungen, dass kein Innenentwicklungspotential vorhanden ist;
    • verstärkte Nutzung des Instruments privatwirtschaftlicher Verträge zur Baulandsicherung (§16 Oö. ROG) und zu der Möglichkeit der Flächensicherung durch die Gemeinde; und
    • Beschränkung der Versiegelung von Böden für Parkflächen durch z.B. verbindliche Mehrfachnutzung oder verpflichtende Anlage von Parkplätzen unter oder auf dem Gebäude, oder Anlage von Parkplätzen mit Rasengittersteinen oder Schotterrasen anstelle vollständiger Versiegelung.
  • Brachliegende Industrie- und Gewerbe-Areale sowie Gebäude-Leerstände verstärkt nutzen, u.a.:
    • mittels Aufbau einer Leerstands-Datenbank; und
    • indem die Förderungen und sonstigen wirtschaftlichen Anreizsysteme für die Sanierung und Nachnutzung erhöht werden inkl. Anpassungen in der Wohnbauförderung.
  • Bewusstseinsbildung bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidungsträgerinnen und -trägern forcieren, u.a.:
    • durch verstärkte Nutzung der bestehenden Instrumente wie Angeboten für Bodenbündnisgemeinden in OÖ und für Schulworkshops; sowie
    • durch Aus- und Weiterbildung hinsichtlich Bodenschutz für Planer und Entscheidungsträger auf Gemeindeebene.

 




169. Vollversammlung AK-Wien alle Anträge

Download Protokoll der Besprechung der anderen Anträge vom 16. Oktober 2017

Gesamtdokumente aller Fraktionen und das vorläufige Abstimmungsverzeichnis:

AUGE – Gesamtdokument

die AUGE/UG Anträge auch als doc zum Weiterverwenden

andere Fraktionen:

Gemeinsame Anträge:

FSG – Gesamtdokument

ÖAAB – Gesamtdokument

FA – Gesamtdokument

GA – Gesamtdokument

LP – Gesamtdokument

ARGE – Gesamtdokument

  • ARGE02: unser Abstimmungsverhalten fehlt noch (FSG -)

GLB – Gesamtdokument

KOMintern – Gesamtdokument

BDFA – Gesamtdokument

  • BDfA01: nachdem die FSG zuweist, würde ich auch Z – auch, wenn die Forderungspunkte bis auf den zweiten bereits geltende Rechtslage sind

 

Abstimmungsverzeichnis – 169. VV

 

 

 

 

 




AK-Wien Vorstand 12.10.2017

Tagesordnung

1 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19_09_2017

2 Beschlüsse

2.1 Budgetvoranschlag 2018

2.2 Tagesordnung für die 169. Vollversammlung am 25.10.2017

2.3 Änderungen in den Fachausschüssen

3 Berichte

3.1 Bericht des Präsidenten – Kaske

3.2 Bericht des Direktors – Klein

3.3 Beratung – Trenner

3.3.1 Strafrechtliche Verurteilung und Privatbeteiligtenzuspruch in einem durchWien veranlassten Strafuerfahren wegen Lohn- und Sozialbetrug

3.3.2 AktuellerBericht

3.4 Bildung – Aschauer-Nagl

3.4.1 Die Berufsreifeprüfung feiert 20 Jahre

3.4.2 Zusåtzliche lntegrationsmittel auf Basis Chancen-lndex

3.4.3 Angebote von ,,Arbeitswelt und Schule“ für AHS und BHS

3.4.4 Studie zur sozialen Situation von Lehramtsstudierenden

3.4.5 S-Bahn Wien: Bessere lnfos und mehr Takt

3.4.6 Neue Bike Sharing Systeme in Wien

3.4.7 Bankenrechner NEU

3.4.8 Mehr Konsumentenschutz fürs ,,lnternet der Dinge“

3.4.9 PK zu Gruppenklagen

3.4.10 Aktueller Bericht

3.5 lnformation – Bröthaler

3.5.1 Ehrung von Arbeitsjubilarinnen

3.5.2 SOZAK-Praxisfall: Buchveröffentlichung und Buchpräsentation

3.5.3 Bildungsangebot für Arbeitnehmervertreterlnnen von VöGB und AK

3.5.4 Aus- und Weiterbildungsprogramm für Wiener Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)

3.5.5 Referentlnnen Akademie Programm 2018

3.5.6 Referentlnnen Akademie von AK und VOGB für den österreichischen Staatspreis für Erwachsenenbildung

3.5.7 Podiumsdiskussion,,Sozialstaat“

3.5.8 Aktueller Bericht

3.6 Soziales – Kundtner

3,6.1 Arbeitsmarktdaten – August 2017 (wie immer hier Online zu finden)

3.6.2 Jugendliche ohne betriebliche Ausbildungsplåtze – August 2017

3.6.3 Faktencheck Pensionen in den Wahlprogrammen -> Tischvorlage

3.6.4 Wiedereinstiegsmonitoring 2017

3.6.5 Jens Netzwerkabend

3.6.6 Veranstaltung: Impulsreferat und Podiumsdiskussion „Ueber-morgen“ 19.09.2017

3.6.7 Aktueller Bericht

3.7 Wirtschaft – Kubitschek

3.7.1 Die aktuelle WIFO-Prognose für Österreich

3.7.2 Mindestlohn-Studie WlFO

3.7.3 Vermögensschätzung durch die Johannes Kepler univesitåt Linz (JKU LinzlJKU)

3.7.4 Vermögen nach Geschlecht

3.7.5 Arbeiterkammer in Korea

3.7.6 Aktueller Bericht

4 Allfälliges




Bekenntnis zur Frauenförderung am Arbeitsmarkt

Sowohl die Wahlprogramme der FPÖ als auch der ÖVP äußern sich zu Arbeitsmarktpolitik allgemein als auch zu der Verwendung der Fördermittel des Arbeitsmarktservices (AMS) im Besonderen.

 

So fordert die Freiheitliche Partei (auf Blatt Nr. 15 ihres nicht mit Seitenzahlen versehenen Wahlprogramms[1]) eine „Verwendung des AMS-Budgets vorrangig für die Weiterqualifizierung österreichischer Arbeitsloser durch sinnvolle und gezielte Schulungsmaßnahmen“.

 

Dies widerspricht allerdings dem gesetzlichen Auftrag des AMS laut AMS-Gesetz[2]:

  • 31 (7) „Bei der Maßnahmenplanung hat das Arbeitsmarktservice darauf zu achten, dass für Personengruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind, geeignete Unterstützungsleistungen angeboten werden.“ Zudem hätte diese Forderung einen enormen Verdrängungseffekt am österreichischen Arbeitsmarkt und hilft weder den Arbeitslosen mit österreichischer Staatsbürger_innenschaft, noch den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund.

Die ÖVP äußert sich im Wahlprogramm der Liste Kurz auf den Seiten 70 und 71 des Programmbandes „Neue Gerechtigkeit & Verantwortung“ zum Arbeitsmarktservice.[3] Hier wird eine Reform des AMS gefordert. Ziel dieser Reform soll eine neue Zielorientierung der Steuerung des AMS sein:

„Die Ziele müssen so gesetzt sein, dass sie nur erreicht werden können, wenn es auch tatsächlich zu einer Senkung der Arbeitslosenquote kommt.“ (S. 71) Stilistisch besonders betont ist auch die empfohlene „Maßnahme“: „Bessere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele.“ (ebd.)

 

Die Steuerungslogik, die das AMS bis jetzt verfolgt, soll also aufgehoben werden, geht es nach den Wünschen der FPÖ und ÖVP.

 

Die Zieldefinitionen des AMS sind jedoch genau dazu da, die Arbeitslosigkeit zu senken und um Leute mit fehlenden Qualifikationen höher zu qualifizieren.

 

Ein wichtiges Ziel ist die Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung. Sollte es dieses Ziel nicht mehr geben, ist eine gleichstellungsgerechte Wirkung anzuzweifeln.

 

Dies widerspricht zudem dem gesetzlichen Auftrag des AMS, Frauen und Männer am Arbeitsmarkt gleichzustellen (AMS-G § 31 (3)):

„Für Personen, die entweder wegen ihrer persönlichen Verhältnisse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppe bei der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes besondere Schwierigkeiten haben, sind die Leistungen des Arbeitsmarktservice im Sinn des Abs. 2 so zu gestalten und erforderlichenfalls so verstärkt einzusetzen, dass eine weitestmögliche Chancengleichheit mit anderen Arbeitskräften hergestellt wird. Insbesondere ist durch einen entsprechenden Einsatz der Leistungen der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes sowie der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.“

 

Bekenntnis zur Frauenförderung am Arbeitsmarkt

 

  • Die AK Vollversammlung Wien spricht sich klar für die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels zur gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellung der Geschlechter am österreichischen Arbeitsmarkt aus.
  • Dies sieht u.a. die Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung vor.
  • Dieses Förderbudget-Ziel ermöglicht eine geschlechtergerechte Verteilung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und trägt dazu bei, Frauen ökonomisch unabhängig zu machen.
  • Darüber hinaus spricht sich die AK für die zielgruppenspezifische Förderung von Personen mit Migrationshintergrund aus, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Personen ohne Migrationshintergrund.

[1] https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/images/Themen/wahlprogramm_2017/Wahlprogramm_8_9_low.pdf, S. 15 von 29

[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&ShowPrintPreview=True

[3] https://mitmachen.sebastian-kurz.at/page/-/SK_Programm_Teil1_RZ_WEB.pdf, S. 70 f.




28. Mitgliederversammlung bfi Wien, 24.10.2017

mit Tätigkeitsbericht, Kontrolle, Jahresabschluss

Einladung zur Mitgliederversammlung des BFI Wien

Unterlage 28. MV




Protokoll AKR-jour fix 28. September 2017, eigene Anträge

Protokoll AKR-Jour fixe 28. September 2017

download: 20170928 AKR JF Protokoll

17:00 – 19:30
Anwesend: Sonja, Walter, Flora, Ernst, Ulli, Daniel, Klaudia, Karin, Brigitte

  1. eigene Anträge

  2. Termine

  3. Allfälliges

zu 1) Ein Antragsvorschlag ist schon auf der Plattform.

https://diealternative.org/funktionaerinnen-archiv/files/2017/10/AUGE-Live-Stream-Wiener-AK.doc – Entwurf Fritz

bitte die Anträge bis 5. Oktober in den Beitrag 169. AK-Vollversammlung-Wien – Antragsentwürfe stellen und nicht vergessen dazuzuschreiben, von wem der Entwurf stammt.

Folgende Ideen wurden eingebracht:

  • Klimaschutz – Markus (bitte Antrag an Ernst schicken und mit ihm absprechen)

  • Resolution zu Verhüllungsverbot? Wurde kontrovers diskutiert. Auseinandersetzung mit dem Thema wurde als wünschenswert empfunden – eventuell im AUGE/UG Landesvorstand

  • Lohndumping im Sozial- und Gesundheitsbereich – Sonja

  • CETA, wir waren uns nicht sicher, ob es einen Punkt zum Einhaken zum jetzigen Zeitpunkt gibt

  • Gleichbehandlungsbeauftragte in der AK – Flora + Ernst

  • AMS Genderbudgeting (beibehalten) Vicky + Flora

  • Sicherung des sozialen Netzes gegen den Angriff auf den Sozialstaat – Flora + Lukas

    • Wohnungslosigkeit

      • EU-BürgerInnen mit weniger als 5 Jahren Aufenthalt (Obdachlosigkeit)

      • AsylwerberInnen

    • einheitliche Mindessicherung

  • Forderungen an die kommende Bundesregierung – Klaudia

  • zu 2) nächste Termine:

    AKR-Treffen andere Anträge:

    • Montag, 16. Oktober 17h

    169. AK-Wien Vollversammlung:

    • Mittwoch , 25. Oktober

      • 9h AUGE/UG Fraktionstreffen, BIZ, Seminarraum 27

      • 10h30 Vollversammlung

    Zu 3)

    Bitte eure Eintragungen im doodle kontrollieren bzw. korrigieren

    Protokoll: Brigitte




169. AK-Vollversammlung Wien – Antragsentwürfe

AUGEXX_AK-Pflichtmitgliedschaft von Klaudia Paiha

AUGEXX -Live Stream Wiener AK von Fritz Schiller

AUGEXX_UrheberInnenrecht von Gabi Gerbasits

AUGEXX_Altersteilzeit für Stadt Wien MitarbeiterInnen von Sonja Müllner

AUGEXX_Altersteilzeit für Stadt Wien MitarbeiterInnen_korr

AUGEXX_Pflege als Zukunftsberuf – von Sonja Müllner

AUGEXX_Pflege_als_Zukunftsberuf_korr

AUGEXX_Klimaschutz – von Jens Karg

AUGEXX_Frauenförderung AMS – von Flora Eder und Viktoria Spielmann

AUGEXX_AMS_Foerderbudget_korr

AUGEXX_Abwehr_Anträge_Sozialstaat – von Flora Eder